Wirtschaft Wie man mit Dränglern umgehen sollte

Es gibt kein Recht aufs Rasen und aufs Drängeln. Andererseits sollten sich notorische Linksfahrer das Rechtsfahrgebot vor Augen
Es gibt kein Recht aufs Rasen und aufs Drängeln. Andererseits sollten sich notorische Linksfahrer das Rechtsfahrgebot vor Augen halten. Foto: dpa-tmn

Plötzlich ist das Auto so nah, dass im Rückspiegel nur noch ein Kühlergrill zu sehen ist. Das kann Angst machen – oder wütend. Auf Drängler gibt es viele richtige und eine ganz falsche Reaktion.

Sie setzen die Lichthupe ein und fahren sehr dicht auf: Drängler sind nicht nur, aber vor allem auf der Autobahn ein Problem. Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE) rät, gelassen zu bleiben, auch wenn es manchmal schwerfällt. Keinesfalls sollten Autofahrer den auffahrenden Hintermann ausbremsen oder eine provozierende Geste machen. Dies kann ebenso als Nötigung gewertet werden wie die Drängelei des anderen.„Nur weil jemand rücksichtlos ist, muss ich selbst es nicht auch sein“, sagt Heinze. Seine Empfehlung: Sind bedrängte Autofahrer in dem Moment auf der linken Spur unterwegs, sollten sie bei nächster Gelegenheit nach rechts fahren und die Spur freimachen.

Das eigene Tempo überprüfen

Fährt man etwa durch eine Baustelle und wird dort zum Beispiel von einem Lastwagen bedrängt, schaut man auf das angezeigte Tempolimit – unter Umständen hat man hier ein Schild übersehen, und es sind etwa 80 statt zuvor 60 km/h erlaubt. Dann passt man das Tempo an. Wegen eines Dränglers zu schnell fahren, ist aber alles andere als ratsam.

Alles gefallen lassen müssen sich vorausfahrende Autofahrer nicht. Wann ist Drängeln strafbar? Hier zählen, grob gesagt, Dauer und Intensität. So könne kurzzeitiges, dichtes Auffahren als Abstandsverstoß mit Bußgeld geahndet werden, erklärt die Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen aus Hamburg. Eine strafbare Nötigung sei das noch nicht, so die Expertin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Kein Erziehungsauftrag

Was dagegen bereits als strafbares Verhalten gewertet wurde: bedrängendes Auffahren über einen längeren Zeitraum mit erheblicher Gefährdung oder intensives Drängeln mit Lichthupe – aber auch das Ausbremsen sowie das Ausscheren, um Überholmanöver zu verhindern. „Man hat keinen Erziehungsauftrag“, erläutert Heinze. „In so einer Situation sollte man vor allem bestrebt sein, die Gefahr rasch aufzulösen“, ergänzt der Experte des ACE.

Genaue Täterbeschreibung

Betroffene können Anzeige erstatten. Das geht bei der nächstgelegenen Polizeiwache oder telefonisch oder auch per E-Mail, teils über ein Online-Formular. Wichtig: Neben Ort und Zeitpunkt des Geschehens sollte man sich auf jeden Fall das Kennzeichen des anderen Autos gemerkt haben. Und man sollte den Wagen – Farbe, Marke, Modell – sowie die Person am Lenkrad so genau wie möglich beschreiben. Die Namen seiner Mitfahrer gibt man ebenfalls an: Sie könnten als Zeugen befragt werden.

Strafe, Punkte, Fahrverbot

Kommt es zu einer Verurteilung, drohen Ersttätern in solchen Fällen nach Angaben von Mielchen rund 30 bis 60 Tagessätze Geldstrafe. Bei einem monatlichen Einkommen von 3000 Euro netto wären das also 3000 bis 6000 Euro Strafe. Dazu kann ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Zwei Punkte in Flensburg kommen dazu. In bestimmten Fällen kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. dpa

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