Wirtschaft Verbraucher-Tipp: E-Scooter müssen versichert sein

Eine Helmpflicht ist für E-Scooter zwar nicht vorgesehen, aber es ist sehr empfehlenswert, einen Kopfschutz zu tragen.
Eine Helmpflicht ist für E-Scooter zwar nicht vorgesehen, aber es ist sehr empfehlenswert, einen Kopfschutz zu tragen.

Bald flitzen Elektro-Tretroller im Straßenverkehr umher. Aber Vorsicht: Einfach damit losfahren sollte niemand. Die Scooter mit Elektromotor müssen versichert sein.

Haftpflicht:

Sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen die bis zu 20 km/h schnellen E-Scooter zählen, gelten als Kraftfahrzeuge. Sie benötigen eine Betriebserlaubnis. Außerdem besteht Versicherungspflicht beim Fahren auf öffentlichen Straßen. „Für jeden E-Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, erläutert Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das bedeutet: Die normale Privat-Haftpflichtpolice deckt Sach- und Personenschäden, die der Scooter-Fahrer bei anderen verursacht, nicht ab. Plakette: Als Nachweis der Versicherung ist der E-Roller mit einer Plakette zu kennzeichnen. Ab Inkrafttreten der Verordnung werde es die selbstklebende Plakette beim Kfz-Versicherer geben, kündigte der GDV an. Versicherte sollen sie „innerhalb kürzester Zeit“ bekommen. „In vielen Fällen kann sie gleich mitgenommen werden“, so Zunk. Achtung: Für Schäden, die der Fahrer am eigenen E-Scooter verursacht, kommt die Haftpflicht nicht auf. Dafür dürften bald Kasko-Angebote auf den Markt kommen. Preis: Die ersten Haftpflicht-Versicherer haben sich bereits aus der Deckung getraut und Eckdaten ihres Angebotes vorgestellt. Demnach dürfte der Scooter-Haftpflichtvertrag zwischen rund 30 und 40 Euro im Jahr kosten. Auf jüngere Fahrer könnte bei manchen Versicherern ein Beitragszuschlag zukommen. Begründung: Höheres Unfallrisiko. In eine bereits bestehende Kfz-Versicherung integriert werden kann der Scooter nicht, da er als eigenständiges Fahrzeug auch eigenständig versichert sein muss. Urlaubsreisen: Der Haftpflichtschutz für Scooter gilt laut GDV in allen EU-Staaten. „Allerdings sollte man sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung (Grüne Karte) mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen“, rät GDV-Fachmann Zunk. Außerdem sollte sich der Reisende vergewissern, dass das Urlaubsland E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt. Bei Reisen außerhalb der EU hängt der Versicherungsschutz von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Tuning: Ist der E-Roller getunt, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung im Falle eines Unfalls zwar den Schaden des Unfallopfers. Der Scooter-Fahrer muss aber mit strafrechtlichen Folgen sowie Regressforderungen des Versicherers rechnen, warnt der GDV. Strafbarkeit: Ist der Fahrer ohne Haftpflichtschutz unterwegs, macht er sich dem Verband zufolge strafbar und riskiert empfindliche Strafen. Und: Bei einem Unfall können Geschädigte Ersatz einfordern, den der Verursacher in diesem Fall aus eigener Tasche zahlen muss – unter Umständen ein Leben lang.

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