Wirtschaft Schreckensnachricht Kündigung

Drei bis neun Monate, je nach Mietdauer, haben Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung Zeit, um sich eine andere Wohnung zu such
Drei bis neun Monate, je nach Mietdauer, haben Mieter nach einer Eigenbedarfskündigung Zeit, um sich eine andere Wohnung zu suchen.

Die Miete immer pünktlich gezahlt und trotzdem heißt es: raus aus der Wohnung. So ergeht es jedes Jahr vielen Menschen in Deutschland, wenn ihr Vermieter ihnen wegen Eigenbedarfs kündigt. Es gibt Anzeichen dafür, dass sich diese Fälle häufen.

«Köln». Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigt, ziehen in Deutschland nach Beobachtung des Mieterbundes immer mehr Menschen vor Gericht. Im Jahr 2017 habe es in Deutschland schätzungsweise 13.400 Gerichtsverfahren wegen Eigenbedarfs gegeben, 5 Prozent mehr als 2016, sagte Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, gestern in Köln. Aktuellere Daten lägen nicht vor. Die Zahl von 2017 ist eine Hochrechnung der Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung des Mieterbundes involviert ist, auf den Gesamtmarkt. Der Haken an dem Thema: Aufschlussreiche Daten von Behörden zum Thema Eigenbedarfskündigungen gibt es nicht. Ropertz schätzt, dass auch die Anzahl der Eigenbedarfskündigungen insgesamt steigt – vermutlich liege sie bei etwa 80.000 im Jahr bundesweit. Dabei verweist er auch darauf, dass mehr Menschen zu örtlichen Mietervereinen kommen, um nach solchen Kündigungen beraten zu werden. Allerdings nähmen viele Mieter die Kündigung einfach hin: Solche Fälle werden nicht statistisch erfasst. Laut Gesetz darf ein Eigentümer dem Mieter kündigen, wenn er die Immobilie selbst nutzen will oder seine Familienangehörigen dies wollen. Hierbei gilt eine Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten, je nachdem wie lange der Mieter in der Wohnung wohnte. Warum aber gibt es vermutlich mehr Eigenbedarfskündigungen, zumindest aber mehr Streitfälle in der Sache vor Gericht? Ein Grund sei die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, sagt Ropertz. „Der Vermieter braucht die Wohnung für seine Kinder, weil die auf den leer gefegten Wohnungsmärkten keine andere Wohnung finden.“ Es gebe aber auch Missbrauch – wenn Vermieter den Eigenbedarf nur als Vorwand nehmen, tatsächlich aber den Mieter loswerden und die Wohnung neu teurer vermieten oder verkaufen wollen. „Wohnen ist nun mal ein extrem wertvolles Gut geworden“, sagt Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips. Mancher Eigentümer wolle unbedingt die „maximale Rendite“ haben. Er fordert, die Gültigkeit des Eigenbedarfs einzugrenzen. Wenn die Immobilie beispielsweise nur als Ferienwohnung oder nur sporadisch als Wochenendheim genutzt werden solle, dürfe dies nicht als Eigenbedarf gelten. „Die Gerichte machen es den Vermietern zu einfach“, moniert auch Hans Jörg Depel, Geschäftsführer des Mietervereins Köln. Bei seinem Verein sei die Anzahl der Beratungen nach Eigenbedarfskündigungen von 2014 bis 2018 von jährlich 400 auf 550 gestiegen. Für ihn ist das ein Beleg, dass auch die Anzahl der Eigenbedarfskündigungen insgesamt steige. Und die Perspektive? Düster, meint Depel. Soll heißen: Künftig könnten noch mehr Vermieter dieses Mittel wählen, um Mieter hinauszukomplimentieren. Die Interessenvertretung der Eigentümer, Haus & Grund, will von einem angeblichen Anstieg der Eigenbedarfskündigungen nichts wissen. Das sei „Stimmungsmache mit zweifelhaften Schätzungen“, heißt es vom Bundesverband in Berlin. Ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Gerichtsverfahren und der Anzahl der Kündigungen sei nicht belegt, sagt Präsident Kai Warnecke. Möglicherweise liege der hochgerechnete Verfahrensanstieg daran, dass die Mieter sich bei Eigenbedarfskündigungen weniger bieten ließen als früher. Das Thema Mieten schlägt immer öfter hohe Wellen. So will die Berliner Landesregierung die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Der Berliner Haus & Grund-Landesverband rief daraufhin seine Mitglieder dazu auf, die Mieten „unbedingt“ vor dem Senatsbeschluss zu erhöhen.

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