Wirtschaft Nachlass: Auch ans digitale Erbe denken

Um Online-Profile oder Mail-Accounts löschen zu können, brauchen Erben die Zugangsdaten und Passwörter.
Um Online-Profile oder Mail-Accounts löschen zu können, brauchen Erben die Zugangsdaten und Passwörter. Foto: dpa

Das Konto beim Onlineshop, Zugangsdaten fürs Online-Banking, das Facebook-Profil oder das E-Mail-Postfach: Im Laufe eines Lebens hinterlassen Menschen jede Menge Spuren im Internet. Doch was passiert mit den Daten im Todesfall? Ein Überblick

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatz-Urteil entschieden, dass Erben Zugang zu den Konten Verstorbener bekommen müssen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie Zugriff auf die persönlichen Nachrichten bekommen. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, nicht benötigte sensible Daten rechtzeitig zu löschen und schon zu Lebzeiten einen Notar, Nachlassverwalter oder eine Vertrauensperson zu bestimmen, die sich im Todesfall um die Konten und Daten kümmert.

Wie bestimmen die Nutzer eine Vertrauensperson?

Nutzer müssen ihrer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Hilfreich ist dabei eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörter, die stets aktuell gehalten werden sollte. Sie kann in einer Datei auf einem verschlüsselten USB-Stick gespeichert oder in Papierform hinterlegt werden.

Möglich ist auch ein digitaler Passwort-Manager oder ein zentrales E-Mail-Konto, das bei allen anderen Konten zum Rücksetzen des Passworts verwendet wird. Dann müssen die Nutzer ihren Vertrauensleuten nur noch ein paar Zugangsdaten geben. Gleichzeitig machen sie die Konten damit aber anfälliger für Hacker-Angriffe.

In jedem Fall ist es hilfreich, in der Vollmacht auch möglichst genau anzugeben, wie mit den Daten umgegangen und welche Konten gelöscht werden sollen.

Wo und wie können Angehörige Konten bei Online-Netzwerken löschen?

Das regelt jeder Anbieter anders. GMX und Web.de etwa gewähren Erben den Zugriff, wenn sie einen Erbschein vorlegen. Google benutzt einen Kontoinaktivitäts-Manager: Der Nutzer bestimmt einen Zeitraum und einen Kontakt samt Telefonnummer, der benachrichtigt werden soll, wenn der Nutzer länger nicht mehr angemeldet war, und der dann Zugriff auf bestimmte Daten bekommt. Um ein Google-Konto zu löschen, müssen Angehörige eine Sterbeurkunde hochladen.

Streaming-Plattformen wie Netflix müssen wie ein Zeitschriftenabo im analogen Leben beim Tod des Nutzers gekündigt werden.

Facebook bietet seinen Nutzern an, einen Freund als Nachlasskontakt zu bestimmen. Dieser hat im Todesfall die Möglichkeit, das Profil zu löschen. Alternativ kann das Profil in den Gedenkzustand versetzt werden: Es bleibt mit seinen Beiträgen bestehen, der Nachlasskontakt kann die Seite pflegen. Er kann aber keine Beiträge löschen oder persönliche Nachrichten lesen.

Allerdings: Facebook gewährt möglicherweise Zugriff auf diese Informationen, wenn ein gültiges Testament oder eine andere wirksame Einwilligung mit eindeutigem Einverständnis vorliegt. Hat der Facebook-Nutzer keinen Nachlasskontakt bestimmt, kann das Konto im Gedenkzustand von niemandem gepflegt werden. Damit will Facebook Missbrauch vermeiden.

Was tun Erben, wenn Konten und Passwörter nicht bekannt sind?

Mittlerweile haben sich einige Unternehmen darauf spezialisiert, Konten von Verstorbenen zu finden, zu löschen und auch Computer zu knacken. Das sehen Verbraucherschützer jedoch kritisch, weil dabei Kosten entstehen und Zugriff auf – zum Teil sehr persönliche – Daten gewährt wird. afp

Facebook-Nutzer können einen Nachlass-Kontakt bestimmen. Er oder sie haben das Recht, ein Konto nach dem Tod des Inhabers zu lös
Facebook-Nutzer können einen Nachlass-Kontakt bestimmen. Er oder sie haben das Recht, ein Konto nach dem Tod des Inhabers zu löschen oder in den Gedenkzustand zu versetzen. Foto: dpa
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