Ludwigshafen Kurzarbeitergeld: Hilfe für Betriebe in der Krise

Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen und den Antrag stellen – das geht auch online.
Kurzarbeit bei der Agentur anzeigen und den Antrag stellen – das geht auch online.

Um Unternehmen in der Corona-Krise besser zu unterstützen, hat die Bundesregierung zugesagt, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Damit sollen wirtschaftliche Einbußen abgefedert und Kündigungen in großem Umfang verhindert werden. Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Die Agentur für Arbeit empfiehlt allen Unternehmen, sich zunächst auf der Internetseite der Agentur (www.arbeitsagentur.de) über Kurzarbeitergeld zu informieren, rät Heidrun Schulz, Chefin der der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit. Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema Kurzarbeit und was sich rückwirkend seit Anfang März geändert hat.

Was bedeutet Kurzarbeit?
Wenn für einen Teil der Beschäftigten oder alle in einem Betrieb vorübergehend nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeit vorübergehend verringern oder ganz einstellen müssen, greift Kurzarbeit. Um eine Kündigung zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das Geld entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das von der Arbeitsagentur erstattet bekommt.

Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?
Zu den Voraussetzungen für Kurzarbeit gehören unverschuldete wirtschaftliche Ursachen wie Lieferengpässe bei benötigten Produktionsteilen oder andere nicht beeinflussbare (unabwendbare) Ereignisse wie Hochwasser oder das Coronavirus. Damit Kurzarbeit genehmigt wird, müssen mindestens 10 Prozent der im Betrieb Beschäftigten mindestens 10 Prozent ihres Lohns einbüßen, erläutert die Arbeitsagentur. Vor dem von der Bundesregierung beschlossenen Eilgesetz lag die Quote bei einem Drittel.

Was hat sich noch geändert?
Die Bundesagentur für Arbeit kann nun auch Sozialversicherungsbeiträge voll erstatten. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Beiträge in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können.

Was sind „wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbare Ereignisse“?
Wirtschaftliche Ursachen sind Einflüsse, die der Betrieb nicht zu verantworten hat. Beim Coronavirus kann von wirtschaftlichen Ursachen gesprochen werden, wenn etwa für die Produktion benötigte Teile ausbleiben und sie nicht ersetzt werden können. Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn ein Betrieb aufgrund von Erkrankung und Quarantäne der Mitarbeitenden nicht produzieren kann. Auch zählen Anordnungen der Gesundheitsämter dazu.

Für wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist nur in Unternehmen zulässig, in denen mindestens ein Arbeitnehmer (Arbeiter oder Angestellter, auch Auszubildender) beschäftigt ist. Solo-Selbstständige und Freiberufler erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?

Bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss dies bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden, spätestens bis zum Ende des Monats, in dem Kurzarbeit stattfindet. Anzeige und Antrag können Betriebe online einreichen (www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit). Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Kurzarbeitergeld, alle notwendigen Antragsunterlagen sowie auch die Kontaktmöglichkeiten.

Welche Unterlagen sind für den Antrag einzureichen?

Nötig sind mehrere Unterlagen, zum Beispiel die Vereinbarung über Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder den Beschäftigten.

Wie lange und wie viel Kurzarbeitergeld wird gezahlt?
Die mögliche Bezugsdauer beträgt zwölf Monate, ist aber vom Einzelfall abhängig, teilt die Agentur mit. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Wenn Beschäftigte mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, beträgt der Satz 67 Prozent. Kurzarbeitergeld wird nur für die ausgefallenen Arbeitsstunden gewährt. So kann es passieren, dass der Arbeitgeber einen Teil des Lohns regulär weiterzahlt wird und für die restlichen Arbeitsstunden Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Im Internet gibt es dazu zahlreiche Rechner (etwa: www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html), mit denen Beschäftigte erfahren, wie hoch ihr Monatsbrutto genau ausfällt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Ständig aktualisiert, informiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Beschäftigte und Betriebsräte zum Thema Kurzarbeitergeld auf seiner Homepage (www.dgb.de/themen).

Arbeitgeber erfahren Näheres unter der Hotline 0800 45555 20. Die Agenturen haben aufgrund der aktuellen Lage weitere Servicenummern eingerichtet: Kaiserslautern-Pirmasens: 0631/3641 888; Ludwigshafen: 0621/5993 888; Landau: 06341/958 901 – 958-902 sowie 06341 958 903, teilt die Arbeitsagentur mit.

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