Das Alkoholverbot in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) gibt es zwar schon seit einigen Jahren, große Wirkung hat das Verbot bisher aber nicht hinterlassen. Die Gesellschafterversammlung des KVV beschloss deshalb jetzt, dass ab dem 1. April bei Alkoholkonsum in den Bahnen ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro fällig wird. Wie bisher kann es auch weiterhin passieren, dass Fahrgäste zum Verlassen der Bahn aufgefordert wurden, zumindest aber Flaschen verschließen oder ausleeren müssen.