Rheinland-Pfalz 12.08.2015 / 04:00 UhrKoblenzer Richter sprechen von „Versehen“ des Landes
KOBLENZ/FREINSHEIM (jüm/jpl). Schwerbehinderte Beamte auf Zeit dürfen im Hinblick auf einen vorzeitigen Ruhestand nicht anders behandelt werden als solche Staatsdiener, die zu...