Alle drei Bebauungspläne des Industrie- und Gewerbegebiets „Auf der Reichenbach“ sind unwirksam. Daher waren die Festsetzungen in den Plänen für das Verwaltungsgericht Neustadt, das sich gestern zu einem Ortstermin auf der Reichenbach einfand, ohne Bedeutung. Maßgebend für das Gericht war die Frage, ob sich das Bauvorhaben von Aldi in die nähere Umgebung einfügt. Dies sieht das Gericht so.