Rheinpfalz Zur Sache: Grundsatzbeschlüsse für einen Zweckverband Biosphärenhaus
Noch im Dezember sollen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Kreis und Bezirksverband Grundsatzbeschlüsse fassen, wonach Verhandlungen für die Bildung eines Zweckverbandes aufgenommen werden, der künftig als Träger des Biosphärenhauses fungieren wird. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Gemeinderat genehmigte am Mittwochabend der Biosphärenhaus-Ausschuss. Bürgermeister Michael Schreiber erläuterte dem Ausschuss, dass die Ortsgemeinde es in Zukunft weiterhin nicht schaffen werde, das Haus kostendeckend zu führen. Die jährlichen Defizite von 70.000 Euro haben der Gemeinde inzwischen einen Schuldenberg von 1,7 Millionen Euro eingebracht. In einem ersten Schritt zur Neustrukturierung wurde nun der Zuschussstreit mit dem Land beigelegt (wir berichteten mehrfach). Die Zahlung der 230.000 Euro hat der Gemeinde etwas Luft verschafft. Vor der Bildung eines Zweckverbandes müsse die Gemeinde nun erreichen, dass die Schulden von 1,7 Millionen Euro abgebaut werden. Wie das geschehen soll, darüber sagte Schreiber am Mittwoch nichts. Die künftigen Partner wollten jedoch nicht einsteigen und für die Schulden der Vergangenheit haften. Schreiber hofft, bis Ende kommenden Jahres die Schuldenfrage zu klären und das Haus zukunftsfähig zu machen. „Nächstes Jahr geht es jetzt ans Eingemachte“, so Schreiber. Ein weiterer Schritt für eine größere Wirtschaftlichkeit des Hauses sei die finanztechnische Trennung von Haus und Wipfelpfad. Wenn das Haus eine gemeinnützige Einrichtung werde, könnten Zuschüsse eingeworben werden, mit denen Investitionen finanzierbarer seien. Laut Schreiber werden Bezirksverband und Ortsgemeinde am 15. Dezember die entsprechenden Grundsatzbeschlüsse fällen. Der Kreistag sei für 18. Dezember terminiert und die Verbandsgemeinde werde am 20. Dezember über das Biosphärenhaus beraten. Der Grundsatzbeschluss berechtigt laut der Beschlussvorlage für den Gemeinderat nur zur Verhandlung über das Trägermodell und die betriebswirtschaftlichen Grundlagen. Eine endgültige Entscheidung werde auf jeden Fall wieder der Gemeinderat treffen, so Schreiber.