Rheinpfalz Zur Sache: Die geplante Probebohrung in Otterstadt

Die Geschichte

Vor zwölf Jahren ist zufällig bei einer Geothermiebohrung (Suche nach heißem Wasser) in Speyer Erdöl entdeckt worden. Seismische Messungen mit Rüttelfahrzeugen ergaben, dass es unterhalb Speyers möglicherweise ein Erdölvorkommen gibt. Das hat sich bestätigt, als ein Konsortium aus GDF Suez und Palatina GeoCon 2007 mit ersten Bohrungen in der Siemensstraße in Speyer begonnen hat. 2009 wurde ein weiterer Bohrplatz in Speyer in der Nähe des Müllberges eingerichtet. 2011 bis 2013 waren in der ganzen Umgebung Rüttelfahrzeuge unterwegs, um mögliche weitere Erdölvorkommen ausfindig zu machen. Diese seismischen Messungen ergaben, dass die Wahrscheinlichkeit, an einer Stelle, die in etwa zweieinhalb Kilometer Tiefe unter dem Otterstadter Hundeplatz liegt, Erdöl zu finden, etwa bei 25 Prozent liegt. Deswegen möchte das Konsortium probeweise nach Erdöl bohren und hat dafür auch schon ein Gelände gekauft. Das liegt an der Straße von Waldsee zum Vier-Wege-Kreisel, schräg gegenüber der Sandgrube Heberger. Im Frühjahr 2013 informierte das Konsortium die Gemeinderäte aus Waldsee und Otterstadt bei einer Werksführung, wie eine Bohrung abläuft. Im September 2013 informierte das Konsortium die Bürger Otterstadts bei einer Bürgerversammlung im Remigiushaus. Das Zielabweichungsverfahren und die Klage der Interessengemeinschaft Bevor das Konsortium tatsächlich bohren darf, müssen vier Genehmigungen vorliegen: Zuerst muss die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in einem Zielabweichungsverfahren erlauben, dass aus Ackerland Industriegelände werden darf. Das ist geschehen, ein entsprechender Bescheid liegt seit Ende Januar 2015 vor. Die Interessengemeinschaft gegen Erdölbohrungen und Erdölförderung in Otterstadt hat gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde von der SGD nicht stattgegeben, woraufhin sechs Mitglieder der IG Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht haben. Die Verhandlung findet erst im nächsten Jahr statt, jedoch hat die Klage aufschiebende Wirkung. Die weiteren GenehmigungsschritteDas Konsortium muss noch drei weitere Genehmigungsschritte gehen, für die das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz zuständig ist. Zunächst muss der Hautbetriebsplan geändert werden, denn der berücksichtigt im Moment nur die Bohrungen in Speyer. Das hatte das Konsortium bereits im Herbst 2013 beantragt. Allerdings wurde das Verfahren ausgesetzt, bis das Zielabweichungsverfahren endgültig entschieden ist. Danach müssen noch der Sonderbetriebsplan für das Errichten einer Bohrstelle und der Sonderbetriebsplan für das Bohren selbst genehmigt werden. Bei allen drei Verfahren wird die Verbandsgemeinde Waldsee, nicht aber die Ortsgemeinde Otterstadt um Stellungnahme gebeten. Die Haltung der GemeindeDer Ortsgemeinderat Otterstadt hat sich im Herbst 2013, als es um die Änderung des Hauptbetriebsplanes ging, gegen die Bohrung ausgesprochen. Daraufhin hat der Verbandsgemeinderat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Im April 2015 hat der Ortsgemeinderat Otterstadt beschlossen, einen Anwalt zu beauftragen, der prüfen soll, welche rechtlichen Schritte die Gemeinde gegen die geplante Bohrung gehen kann. Das Ergebnis liegt vor. Es besagt, dass prinzipiell gegen jeden der vier Genehmigungsschritte geklagt werden könne. Im Mai gab es eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung für die Gemeinderäte mit Vertretern des Bergamtes. Außerdem trifft sich seit diesem Frühjahr ein Arbeitskreis, dem Mitglieder aller Fraktionen angehören zusammen mit Vertretern des Konsortiums. Am 19. November wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte Waldsee und Otterstadt und des Verbandsgemeinderats Waldsee beschlossen, dass eine Absichtserklärung des Konsortiums, in der es um konkrete Zugeständnisse bei der geplanten Bohrung geht (wir berichteten), auf der Bürgerversammlung im Remigiushaus vorgestellt werden solle – das ist dann auch geschehen. Die Details des Entwurfs haben die Bürger auf der Versammlung nicht besonders interessiert. (krx)

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