Rheinpfalz Zur Sache: Definition Altersarmut

Ein Indiz für Altersarmut ist laut der Deutschen Rentenversicherung, dass jemand im Alter auf die Grundsicherung – die Sozialhilfe für Ältere – angewiesen ist. Diese Grundsicherung erhalten diejenigen, bei denen das eigene Einkommen und das Einkommen des Partners nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt einschließlich des Wohnbedarfs zu bestreiten. Der Bedarf variiert von Region zu Region und hängt maßgeblich von den Lebensunterhaltungskosten, zum Beispiel den Mietpreisen, ab. Als Faustregel für den Alleinstehenden nennt die Deutsche Rentenversicherung einen Bedarf von rund 700 Euro. |ns

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