Rheinpfalz Zur Sache: Das sagt die Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz prüft ebenso wie die DRV Bund bei den Arbeitgebern, ob Sozialversicherungsbeiträge korrekt gezahlt wurden. Auch dort kann es noch keine Erfahrungswerte zum Thema Hüttendienste geben, weil die Prüfung für das erste allgemeine Mindestlohn-Jahr 2015 erst seit Januar 2016 anläuft, wie Marion Holzwarth, die Leiterin des DRV-Betriebsprüfdienstes in Speyer, auf Anfrage erläutert. Rückfragen von den Vereinen seien bei der DRV Rheinland-Pfalz bisher nicht eingegangen. Grundsätzlich gilt nach den Worten von DRV-Sprecher Hans-Georg Arnold: Die Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben ist an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Werde der Hüttendienst freiwillig und ohne verpflichtenden Dienstplan geleistet, existiere kein Arbeitsvertrag mit einer festen Arbeitszeit und werde nur eine kleinere Aufwandsentschädigung/Anerkennung gezahlt, dann spreche dies eher für eine sozialabgabenfreie ehrenamtliche Tätigkeit. Einen festen Eurobetrag, von dem an das Ehrenamt aufhört und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anfängt, gebe es allerdings nicht. Arnold versichert jedoch: „Wir betrachten das Thema mit Augenmaß.“ Die DRV verfügt laut dem DRV-Sprecher in Rheinland-Pfalz über 80 Betriebsprüfer. Sie seien verpflichtet, alle vier Jahre stichprobenweise in die Bücher der 80.000 Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz zu schauen. Das bedeutet: Die 80 Prüfer müssen pro Jahr bei knapp 20.000 Arbeitgebern vorbeischauen. „Beim Thema Mindestlohn sehen wir uns da eher in der zweiten oder dritten Reihe stehen“, sagt Arnold. Sollten Vereine Beratungsbedarf in Sachen Sozialversicherungspflicht für Hüttendienstler haben, könnten sie sich an den Firmenservice der DRV wenden. Telefon: 06232/17-1414. (jüm)