Rheinpfalz Zur Sache: B 10 und Umgehung B 427
Der Bundestag hat gestern die Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet. In der Änderung des Bundesfernstraßenausbaugesetzes ist auch der durchgehend vierstreifige Ausbau der B 10 enthalten. „Es ist ein gutes Gefühl zu sehen, dass die jahrelangen unablässigen Anstrengungen nun von Erfolg gekrönt worden sind“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer aus Saalstadt nach der gestrigen Abstimmung im Bundestag. Gemeinsam mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer habe sie ihre Idee verwirklicht, dass der Bund das Land Rheinland-Pfalz auffordert, den durchgehenden Ausbau der B 10 für den neuen Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Zuvor habe die SPD-geführte Landesregierung in Mainz „bei jeder Gelegenheit gebremst, zum Schaden der Westpfalz“, so Schäfer. Auch bei der SPD-Bundestagsabgeordneten Angelika Glöckner aus Lemberg war die Freude gestern groß. „Wir haben einen weiteren wichtigen Schritt für den vierspurigen Ausbau der B 10 geschafft“, sagte sie. Mit dem Beschluss seien für das Land nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, weitere Teilabschnitte in die Planung zu geben. Für den Abschnitt Hinterweidenthal bis Hauenstein sei das Planfeststellungsverfahren bereits angelaufen. „Die Landesregierung konnte erst jetzt, mit dem Beschluss des Bundesverkehrswegeplans, die Planung für die Strecke Hauenstein bis Rinnthal beginnen.“ Nächste Woche wolle sie zusammen mit der Bürgerinitiative „B 10: vier Spuren jetzt“ in Mainz mit Landesverkehrsminister Volker Wissing zusammenkommen, so Glöckner. „Ich werde mich über den genauen Zeitplan der Landesregierung informieren. Vor allem aber möchte ich meinen Teil dazu beitragen, dass Bundes- und Landespolitik für die Infrastruktur in der Südwestpfalz Hand in Hand arbeiten, um gemeinsam gute Ergebnisse zu erzielen“, sagte sie. Schäfer wies darauf hin, dass noch in der Vorwoche die Grünen im Verkehrsausschuss des Bundestages versucht hätten, den gesamten Ausbau wieder aus dem Plan zu streichen. Im Anhang des Ausbaugesetzes seien nun jedoch unverändert die Abschnitte Hinterweidenthal-Hauenstein, Hauenstein-Wellbachtal und Godramstein-Landau im vordringlichen Bedarf sowie die Abschnitte Wellbachtal-Annweiler und Annweiler-Godramstein im weiteren Bedarf mit Planungsrecht aufgeführt. Ebenfalls im Ausbaugesetz enthalten sei neben der bereits fest disponierten Ortsumgehung Bad Bergzabern der B 427 auch die Ortsumgehung Hinterweidenthal im weiteren Bedarf. |ow