Rheinpfalz Wird Trennungsgebot verletzt?

Mannheim. Verletzt die geplante Verwaltungsreform der Stadt Mannheim das gesetzliche Trennungsgebot von Feuerwehr und Polizei? Mit dieser Befürchtung ist die FDP-Fraktion im Gemeinderat an die Öffentlichkeit getreten. Das von Bürgermeister Christian Specht (CDU) verantwortete Dezernat I für Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung sieht dagegen keinen Konflikt.

In den kürzlich öffentlich gemachten Plänen für eine Verwaltungsreform ist eine Verringerung beziehungsweise Zusammenfassung von bisher 39 Dienststellen auf künftig 27 angedacht (wir berichteten). Hinsichtlich der Pläne im Bereich Sicherheit und Ordnung hat die FDP im Gemeinderat nun jedoch rechtliche Bedenken. „Trotz des gesetzlichen Trennungsgebots von Einrichtungen der Feuerwehr und der Polizei übernimmt der Fachbereich 31 (Sicherheit und Ordnung) der Stadt viele Aufgaben der Ortspolizeibehörde“, lautet die juristisch begründete Argumentation der FDP. Das Feuerwehrgesetz schreibe aber die Trennung von Einrichtungen der Feuerwehr und der Polizei zwingend vor, so FDP-Stadtrat Volker Beisel. „Wir sind gespannt, welche Arten von Synergieeffekten sich die Verwaltung erhofft, wo doch gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Polizei und Feuerwehr getrennt sein müssen“, bezweifelt FDP-Stadträtin Birgit Reinemund den Spar-Erfolg. Im von Bürgermeister Christian Specht verantworteten Dezernat I für Finanzen, Beteiligungsvermögen, IT, Sicherheit und Ordnung sieht man in der Zusammenlegung des Amts 37, Feuerwehr, und des Fachbereichs 31, Sicherheit und Ordnung, hingegen kein Problem. Es sei weder ein Über-, noch ein Unterstellungsverhältnis der beiden Dienststellen angedacht, sondern eine Doppelspitze, teilte eine Sprecherin des Dezernats nun auf Anfrage mit. Die Befugnisse des Feuerwehrkommandanten blieben von diesen Überlegungen unangetastet. Ziel der Zusammenlegung sei es vielmehr, Synergien in den Bereichen Verwaltung, Technik, EDV und Leitstelle herauszuarbeiten und weiterzuentwickeln. |büg

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