Rheinpfalz Waisenrente deckt nicht den vollen Unterhalt ab
Berlin (dpa). Plötzlich stehen sie alleine da, und ihr Leben stellt sich auf den Kopf. Ein neues Zuhause, ein neuer Vormund und die Trauer. Wenn Eltern unerwartet sterben, haben ihre Kinder mit vielen Problemen zu kämpfen. Eins davon ist die Finanzierung ihres Lebens.
Waisen haben ein Recht auf eine sogenannte Waisenrente. „Diese deckt allerdings nicht den vollen Unterhalt ab“, sagt Kirsten Michaelsen, Anwältin für Familienrecht. Die Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung. Sie muss beantragt werden. Vor dem 15. Lebensjahr übernimmt dies der gesetzliche Vormund, ab dem 15. Geburtstag darf das der Waise selbst machen. „Die Waisenrente leitet sich aus der Rente des Verstorbenen ab“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Hinzu kommen noch in manchen Fällen beamtenrechtliche oder betriebliche Waisengelder. Vollwaisen bekommen 20 Prozent der Rente, die die Eltern bekommen hätten, plus einen Zuschlag, der individuell berechnet wird. Allerdings werden die 20 Prozent nur voll ausgezahlt, wenn die Eltern bei ihrem Tod über 63 Jahre alt waren. Anspruch haben Kinder auf die Rente bis zu ihrem 18. Lebensjahr. In Ausnahmen zahlt die Rentenversicherung noch bis zum 27. Lebensjahr. Das ist der Fall, wenn Kinder nach der Schule einen Beruf erlernen, studieren oder einen Freiwilligendienst übernehmen. Zudem haben Kinder mit einer Behinderung auch ein Recht auf die verlängerte Zahlung, wenn sie nicht für sich alleine sorgen können. Vor dem 15. Lebensjahr wird die Rente an den gesetzlichen Vormund überwiesen, ab dem 15. Geburtstag darf der Waise das Geld selbst auf seinem Konto empfangen. Allerdings heißt das nicht, dass der Waise das Geld nach Lust und Laune ausgeben darf. „Wie der Waise über das Geld verfügen darf, richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dem gesetzlichen Vertreter bleibt also die Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen“, sagt von der Heide. Wenn die Rente zum Leben nicht reicht , ist eine sozial- und familienrechtliche Beratung wichtig. Die letzte Rettung ist in solchen Fällen immer noch die Sozialhilfe oder Hartz IV. Aber auch Stiftungen unterstützen Waisen in Deutschland finanziell. Will ein Waise studieren, hat er Anspruch auf Bafög.