Rheinpfalz Vorerst wird es nur einen geben

REIFENBERG/GROSSBUNDENBACH/ ROSENKOPF. Durchschnittlich 700 bis 900 Euro Schadenersatz fordern mehrere Dutzend Autofahrer von der Versicherung Generali. Dies teilte die Anwaltskanzlei Jakob und Latz aus Neunkirchen mit, die einen großen Teil der Geschädigten vertritt. Schon seit etwa eineinhalb Jahren streiten die Parteien um die Verantwortung für einen fehlerhaften Straßenbelag in den Landkreisen Südwestpfalz, Kaiserslautern und Kusel (wir berichteten). Nun wird ein Musterprozess geführt. Die Vorgeschichte: Im Spätsommer 2012 erneuerte die Firma AS Asphaltsanierung mehrere Straßen mit einer fehlerhaften Bitumen-Mischung. Im Zweibrücker Land waren die Straßen zwischen Reifenberg und Battweiler, Rosenkopf und Käshofen sowie Großbundenbach und Oberauerbach betroffen. Der klebrige neue Fahrbahnbelag löste sich im heißen Sommer von den Straßen und blieb an den Autos haften. Inzwischen sind die Straßen längst repariert, der Streit, wer für die Schäden aufkommt, hält aber an. Versichert war AS bei der Generali. Da die Firma einen Fehler gemacht habe, müsse die Generali zahlen, argumentieren die geschädigten Autofahrer. Die Versicherung weigerte sich zunächst, bot dann aber den betroffenen Autofahrern pauschal 250 Euro zur Behebung des Schadens an. „Insgesamt sind Schadenersatzansprüche für rund 2900 Fahrzeuge erhoben worden. Rund 2600 haben die Generali Versicherungen reguliert, die breite Mehrheit zur Pauschalsumme von 250 Euro“, erklärte Christian Krause, Pressesprecher der Generali auf Anfrage der RHEINPFALZ. Ein Sachverständiger habe die Höhe der Pauschalsumme als angemessen erklärt. Für Busse oder andere Transportfahrzeuge sind laut Krause auch höhere Beträge gezahlt worden. Der Gesamtaufwand betrage etwa 770.000 Euro. Allerdings nahmen nicht alle Fahrer das Pauschalangebot an. 65 Prozesse sind inzwischen am Laufen, so Krause. Sie sollen vor dem Zweibrücker Landgericht verhandelt werden. Zurzeit ruhen die Verfahren aber bis auf eines. Dieses Verfahren sei „noch im Stadium der Beweisaufnahme. Zunächst ist ein Gutachten eines Kraftfahrzeugsachverständigen und anschließend ein Gutachten eines Sachverständigen für den Straßenbau eingeholt worden. Die Begutachtung durch den letztgenannten Sachverständigen ist noch nicht abgeschlossen, weil die Parteien noch Fragen an den Sachverständigen haben“, erklärte Uwe Fischer, Vizepräsident und Medienreferent des Zweibrücker Landgerichtes, den Fortgang des Prozesses. Der Ausgang der Verhandlung solle als Bearbeitungsgrundlage für die anderen Klagen gelten. Einen Musterprozess nennt Christoph Westrich von der Kanzlei Jakob und Latz. „Zur Vermeidung von Doppelbegutachtungen, Kosten und zur Zeitersparnis“ werde das gemacht. Allerdings, so schreibt er, entstanden im Musterverfahren bisher Gerichtskosten in Höhe von rund 5000 Euro für die genannten Gutachten. Um ausufernde Gerichtskosten zu vermeiden, habe die Rechtsschutzversicherung des Geschädigten diesem nun einen Betrag gezahlt, woraufhin der Geschädigte die Klage gegen die Baufirma zurückgenommen habe. „Eine Kuriosität, jedoch nicht absolut abwegig“, so Westrich. Nun werde ein anderer Prozess zum Musterprozess ernannt – und erneute Begutachtungen seien erforderlich. „Wir hoffen, dass sämtliche Gutachten bis Frühjahr nächsten Jahres eingeholt sind und wir dann den Rechtsstreit bis Sommer 2015 zum Abschluss bringen können“, erklärte Westrich. Außerdem teilte die Generali mit, dass eine Klage bereits abgewiesen wurde. Westrich schränkte das ein: Zwar sei die Klage vor dem Amtsgericht Landstuhl abgewiesen worden, jedoch sei nicht über streitgegenständliche Fragen entschieden worden. Das Berufungsgericht habe bereits mitgeteilt, „dass das Urteil so nicht aufrecht erhalten werden kann“. Abgeschlossen sei das Verfahren also nicht.

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