Rheinpfalz Verwaltungsgericht Koblenz: Grundschule Lieg darf nicht geschlossen werden

Als eine ziemliche Schlappe für die ADD und das Bildungsministerium wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht
Als eine ziemliche Schlappe für die ADD und das Bildungsministerium wird die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht nur hinter vorgehaltener Hand bezeichnet.

Die Grundschule Lieg im Hunsrück darf nicht zum Schuljahresende geschlossen werden. Dies beschloss das Verwaltungsgericht Koblenz auf Eilantrag. Geklagt hatte die Verbandsgemeinde Cochem als Schulträgerin.
Die Grundschule Lieg ist eine von vier Schulen, die nach dem Beschluss der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) zum Schuljahresende geschlossen werden sollten. Zuvor waren 41 Zwergschulen geprüft worden. Gegen die Entscheidung hatten die Verbandsgemeinde, der Kreis Cochem-Zell sowie mehrere Eltern geklagt.

Als „offensichtlich rechtswidrig“ stuft das Gericht die ADD-Verfügung ein



Die Klage der VG, die acht Argumente gegen die Schließung aufführt, war in mindestens vier Punkten erfolgreich; die Verfügung der ADD sei „offensichtlich rechtswidrig“. Damit schöpft auch die Grundschule Frankenstein, die als einzige in der Pfalz geschlossen wird, wieder Hoffnung.
Zwar ist das für Lieg erfolgreiche Hauptargument – eine Fusionsvereinbarung und deren Folgen – nur dort gültig, aber einige andere Gründe könnten auf Frankenstein übertragbar sein: Beispielsweise, dass die Verbandsgemeinde nicht angemessen im Verfahren beteiligt wurde und dass das Recht der Eltern in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wurde. Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn als Schulträgerin hat noch nicht entschieden, ob sie gegen die Verfügung der ADD klagen will.

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