Rheinpfalz Umlage darf nicht ansteigen

Nachdem der Verbandsgemeinderat Glan-Münchweiler der Vereinbarung für die Dreierfusion zugestimmt hat, wird nun die Debatte in die Ortsgemeinderäte getragen. In der ersten der 13 Gemeinden stimmten am Mittwochabend die Gemeindevertreter von Langenbach der Fusionsvereinbarung zu. Zustimmung gab’s auch für den Jahresabschluss 2014. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium, künftig eine Steuer für gefährliche Hunde zu erheben.

Zwar kristallisierte sich schnell heraus, dass der Rat der Fusionsvereinbarung zustimmen wird, doch knüpften die Mitglieder ihre Entscheidung auch an Bedingungen: Konkret wurde auf den Umlagesatz verwiesen, der im Fusionsgesetzentwurf nicht nach oben korrigiert werden dürfe. Auch wurde die Frage aufgeworfen, in wie weit die Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler von der „Hochzeitprämie“ profitiere. Verbandsbürgermeister Klaus Schillo erklärte, dass die in Aussicht gestellte Entschuldungshilfe des Landes – die Rede ist von drei Millionen Euro – an die neue Verbandsgemeinde gezahlt werde. Diese Gelder sollten neben dem Kommunalen Entschuldungsfonds und dem aus Synergieeffekten resultierenden Personalabbau letztlich zu einem ausgeglichen Haushalt führen. In Sachen Umlagesatz machte Schillo deutlich, dass für die Gemeinden der derzeitigen Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler ein Umlagesatz von 38 Prozent auch weiter gelte. Gleichwohl zahlten die Südkreisgemeinden einen deutlich höheren Satz. Schillo erklärte, dass Umlagesätze vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation einer Verbandsgemeinde betrachtet werden müssten. Letztlich könne man die prozentuale Höhe nicht verbindlich in einem Gesetz festschreiben. Der Bürgermeister zeigte sich überzeugt davon, dass die neue Verbandsgemeinde eine starke Kraft innerhalb des Kreises werde. Neben einer leistungsstarken Bank in Glan-Münchweiler verfüge sie über eine hervorragende Infrastruktur und profitiere überdies von einer großen Industrieansiedlung in den beiden Südkreisgemeinden. Einstimmig stellte der Rat den Jahresabschluss 2014 fest und entlastete Ortsbürgermeister und Verwaltung. In der Ergebnisrechnung bezifferte Ortsbürgermeister Gerd Rudolph das Saldo aus Erträgen und Aufwendungen auf 882 Euro, was eine Verbesserung von 28.000 Euro gegenüber dem Haushaltsansatz bedeute. Ähnlich fiel das Ergebnis in der Finanzrechnung aus: Hier belief sich der Fehlbetrag auf knapp 15.000 Euro, geplant war ein Minus von 29.00 Euro. Als „nicht so gut“ bezeichnete Rudolph die Entwicklung der Kassenkredite, die um 2900 auf nunmehr 434.300 Euro angestiegen sind. Die Pro-Kopf-Verschuldung (Kassen- und Investitionskredite) der 451 Einwohner zählenden Gemeinde betrug Ende 2014 insgesamt 1970 Euro. Nachdem bereits im Dezember der Rat die Hundesteuer angehoben hatte, segnete er nun eine Ergänzung der Satzung ab, die die Erhebung einer Steuer für als gefährlich eingestufte Rassen beinhaltet. Demnach erhebt die Gemeinde von Besitzern sogenannter Kampfhunde eine Steuer von 540 Euro. Die Steuer für den zweiten Hund wurde auf 1080 Euro festgelegt, für jeden weiteren gefährlichen Hund sind künftig 1620 Euro an Steuern zu zahlen. (res)

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