Rheinpfalz Totschlagsprozess: Angeklagte räumt Messerstich ein

«ZWEIBRÜCKEN.» „Ich war’s, ich war’s“, wiederholte gestern am zweiten Verhandlungstag vor dem Schwurgericht beim Landgericht Zweibrücken die 51-jährige Angeklagte, die am 29. Januar ihren Lebensgefährten in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben mit einem Messerstich in den Hals getötet haben soll.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann geht von Totschlag im Zustand vermindert Schuldfähigkeit aus. Zur Tatzeit war die alkoholkranke Frau betrunken. Für Goldman liegen die Voraussetzungen für die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt vor. Bereits am ersten Verhandlungstag legte die 51-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. Am ersten Sitzungstag wurde auch ihre 32-jährige Tochter unter hohen Sicherheitsvorkehrungen vom Gericht vernommen. Die Zeugin blieb in ihrer Vernehmung vor Gericht auf Anordnung der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas in Handschellen. Sie sitzt derzeit wegen eines anderen Falls in Wöllstein in Untersuchungshaft. Die Tochter kam am Tattag gegen 18 Uhr in die Wohnung der Angeklagten, die zu diesem Zeitpunkt schon betrunken war. Es soll zu einem „hochemotionalen Streitgespräch“ gekommen sein, in dessen Verlauf der Lebensgefährte seine Brust entblößte und geschrien haben soll: „Stech mich doch, stech mich doch!“ Er sei „unkaputtbar“, habe er geprahlt, als Rocker habe er schon einiges erlebt. „Ich habe dann aus der Küchenschublade ein Messer herausgeholt und in seine linke Halsseite gestochen“, wiederholte die 51-Jährige unter Tränen wieder. Sie könne sich heute noch nicht erklären, wo sie die Kraft dazu hergeholt habe. „Seine Augen waren starr, er fiel zu Boden. Er war tot“, sagte sie. Sie hätten beschlossen, dass sich der Lebensgefährte aus Verzweiflung mit einem Stich in den Hals selbst getötet habe. Die Tochter habe das Blut am Küchenmesser abgespült und in die Schublade gelegt. Ein kleineres Messer habe sie dem Opfer in die Hand gedrückt, damit seine Fingerabdrücke und Blutspuren darauf zu finden seien, so die 51-Jährige. Die erfundene Geschichte der Selbsttötung haben beide bei der Polizei überzeugend vorgetragen, so ein Ermittler. „Es gab keinen Grund, den Tatverdacht bei beiden anzunehmen“, sagte ein Ermittler aus. Das Gewissen habe die Angeklagte geplagt. Am frühen Morgen darauf habe sie einer Verwandten gestanden, dass sie ihren Lebensgefährten erstochen habe. Es sei ein Unfall gewesen. Die Frau wandte sich noch am gleichen Morgen an die Polizei. Die Obduktion – die Leiche wies einen 16 Zentimeter tiefen Stichkanal auf – ergab, dass sich der Mann nicht selbst getötet habe, sagte der Ermittler gestern. Mutter und Tochter wurden noch am gleichen Abend verhaftet. Mittlerweile ist der Tatverdacht gegen die Tochter vom Tisch. Der Prozess wird am 12. Juni fortgesetzt.

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