Rheinpfalz Syrer wegen Mordes an Ehefrau angeklagt

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Die Bluttat hat in Dahn und darüber hinaus für Entsetzen gesorgt: Mitte Juni wurde eine 20-jährige Syrerin auf offener Straße erstochen. Gegen den tatverdächtigen Ehemann, einen 33-jährigen Syrer, hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nun Anklage wegen Mordes erhoben, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff gestern mitteilte. Der Angeklagte soll sich laut Staatsanwaltschaft in seiner Ehre verletzt gesehen haben, weil seine Frau sich einige Zeit vorher von ihm getrennt hatte.

Am 16. Juni, kurz vor 8 Uhr, hatte sich die Bluttat ereignet: Die junge Frau war in der Grabenstraße von einem Mann mit einem Messer attackiert und dabei so schwer verletzt worden, dass sie trotz einer Not-Operation im Krankenhaus starb. Der Täter flüchtete zunächst zu Fuß; die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot in und um Dahn nach dem Mann. Tatverdächtig war rasch der Ehemann der Getöteten; von diesem hatte sich die Frau zuvor getrennt. Er wurde in der darauffolgenden Nacht nahe des Radwegs zwischen Dahn und Busenberg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nun den 33-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen des Tatvorwurfes des Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts Zweibrücken angeklagt. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminaldirektion Kaiserslautern sei er verdächtig, so der Leitende Staatsanwalt Martin Graßhoff, am Morgen des 16. Juni in Dahn seine Ehefrau mit zwei Messerstichen in den Oberkörper im Bereich des Brustkorbes vorsätzlich getötet zu haben. Die 20-Jährige, die ebenfalls die syrische Staatsangehörigkeit besaß, war kurz nach der Tat aufgrund der Stichverletzungen im Krankenhaus Pirmasens gestorben. Die beiden Syrer waren laut Staatsanwaltschaft 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt nun den Angeschuldigten, bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers ausgenutzt und dadurch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt zu haben. Die Anklage wirft dem Mann zudem vor, die Tat aus niedrigen Beweggründen begangen zu haben. Den Ermittlungen zufolge soll er seine Ehefrau, die sich von ihm einige Zeit vor der Tat getrennt hatte, getötet haben, weil er sich nach seiner Vorstellung durch diese Trennung in seiner Ehre verletzt sah. Der Angeschuldigte räumte laut Staatsanwaltschaft in seiner Vernehmung ein, seiner Ehefrau zwei Messerstiche in den Oberkörper zugefügt zu haben. Zu Tathergang und Motivation sagte er, dass seiner Tat eine Beleidigung durch das Opfer vorausgegangen sei. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Das Schwurgericht des Landgerichts Zweibrücken hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. |tre

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