Rheinpfalz Sterbehilfe: Professor Goodall, 104, mag nicht mehr
Der Biologe David Goodall ist nicht todkrank, aber des Daseins müde. Der Australier ist auf dem Weg zur Sterbehilfe in die Schweiz.
Seine letzten Worte an seine Landsleute und Angehörigen waren die eines enttäuschten, traurigen alten Mannes: „Dieses Land ist meine Heimat“, sagte David Goodall, bevor er am Mittwoch im westaustralischen Perth das Flugzeug gen Europa bestieg: „Ich bin traurig, dass ich erst weit weg gehen muss, um mein Leben zu beenden.“ Leider gebe es keine andere Möglichkeit. Dabei war Goodalls 104. Geburtstag am 4. April noch eine recht fröhliche Angelegenheit: Der Biologe und Ökologe, ob seiner andauernden wissenschaftlichen Tätigkeit einer der bekanntesten Hochbetagten Australiens, stieß mit Freunden und Familie an. Doch als er nach dem Ständchen die Lichter auf dem Kuchen ausblies, wurde offenbar, dass Goodall kaum noch Lebensfreude verspürte.
Er ist nicht besonders traurig
„Ich bedauere es sehr, dieses Alter erreicht zu haben“, sagte der Botaniker während der Feier dem Sender ABC. Er sei nicht glücklich, sondern wolle sterben. Und das sei auch nicht besonders traurig. Traurig sei nur, „wenn man daran gehindert wird“. Ein alter Mensch wie er habe in seinen Augen das Recht, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden – und darauf, dass ihm dabei geholfen werde. Doch aktive Sterbehilfe, eine Tötung auf Verlangen, ist in Australien wie hierzulande und in den meisten Ländern verboten. Zwar soll sie ab Juni 2019 im Bundesstaat Victoria erlaubt sein, jedoch nur bei Menschen, die todkrank sind und deren Lebenserwartung bei weniger als sechs Monaten liegt. Doch unheilbar krank ist Goodall nicht, nur eben sehr alt und gebrechlich, einen fortschreitenden Verlust an Lebensqualität beklagend – kein Grund für Mediziner wie Behörden, eine Ausnahme zu machen.
Debatte anstoßen
Also hat sich der Senior dazu entschlossen, mit seinem geplanten Ableben ein Zeichen zu setzen, um eine Debatte über Sterbehilfe anzustoßen. Er will so die bestehende Praxis in seiner Heimat ändern und ein „Sterben in Würde“, so sagt Goodall, ermöglichen. Daher die medienwirksame Reise nach Basel, wo der 104-Jährige in Begleitung von Sterbehelfern aus dem Leben scheiden will. Das Schweizer Strafrecht erlaubt aktive Sterbehilfe unter gewissen Umständen, was das Land zum Anlaufpunkt für Menschen macht, die an ihrem Dasein leiden und die es in einem geregelten Rahmen beenden wollen – was höchst umstritten ist. Denn wie frei ist ein Mensch am Ende wirklich in seiner Entscheidung? Darf er vorbehaltlos über sich selbst bestimmen? Wo liegt die Grenze dessen, was ihm noch zumutbar ist? Was bedeutet so ein Entschluss für andere, für Mediziner etwa, die Leben erhalten, oder für Angehörige, die noch nicht Abschied nehmen wollen? Und ist das Leben nicht unantastbar?
2016 noch bei Expedition dabei
Goodall hat diesbezüglich selbst einen Sinneswandel erlebt, der abrupt anmutet. Erst im Mai 2016 hatte er noch an einer Expedition zu den Abrolhos-Inseln vor der Küste Westaustraliens teilgenommen. Und als ihn die Edith-Cowan-Universität in Crawley mit 102 Jahren in den Ruhestand zwingen wollte, kämpfte Goodall verbissen um seinen – ehrenamtlichen – Job. Er gewann, was weltweit Schlagzeilen machte und andere ermunterte, im hohen Alter aktiv zu bleiben. Bis zu seinem 90. Lebensjahr spielte Goodall Tennis, lange noch stand er als Laienschauspieler auf der Bühne. Inzwischen hat seine Sehkraft so nachgelassen, dass er seine vielen Aktivitäten beenden musste und oft auf Hilfe angewiesen ist – ein Zustand, den er als demütigend empfindet. Ausschlaggebend für seinen Todeswunsch war vermutlich ein Unfall vor wenigen Monaten. Er stürzte in seiner Wohnung und lag zwei Tage auf dem Boden, bis er gefunden wurde. Danach hätten ihm die Ärzte verboten, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen oder allein die Straße zu überqueren, wie die ABC berichtete.
Tochter steht hinter ihm
Seine selbstbestimmte Lebensführung – für Goodall war sie schlagartig vorbei. Abhängig zu sein – ein offenbar unerträgliches Gefühl für einen, dessen Wunsch nach Selbstständigkeit auch die Frage nach dem Todeszeitpunkt einschließt. Kann man das billigen? Oder soll man es verurteilen? „Er hat keine Kontrolle mehr über sein Leben, über seinen Körper“, sagt seine Tochter Karen Goodall-Smith: „Welche Entscheidung er auch immer trifft, wir stehen hinter ihm.“