Rheinpfalz SGD: Keine Alternativen zu Flotzgrün
Speyer/Neustadt. Auf der BASF-Sondermülldeponie bei Speyer dürfen weitere 2,2 Millionen Kubikmeter schadstoffbelastete Abfälle aus dem Ludwigshafener Werksgelände entsorgt werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt stimmte einer Erweiterung zu. Die Belastung des Grundwassers, die aus den alten, nicht abgedichteten Deponieabschnitten stammt, wird laut SGD als „beherrschbar eingeschätzt“.
Auf der Deponie, die auf der Rheininsel Flotzgrün liegt, wird derzeit der siebte Abschnitt verfüllt – meist mit belastetem Aushub und Bauschutt aus dem Werk. Maximal zehn Sektoren sind auf dem 85 Hektar großen Gelände möglich, die Einrichtung des achten Deponieabschnitts hatte die BASF im April 2015 beantragt. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens waren verschiedene Einwendungen von Kommunen wie der Stadt Speyer sowie vom Umweltschutzverband BUND eingegangen. Auch die dabei aufgeworfenen Fragen werden im gestern veröffentlichten, 252 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschluss behandelt. Die Frage nach den Alternativen zu Flotzgrün: Die Forderung nach der Prüfung von Standortalternativen weist die SGD aus formaljuristischen Gründen zurück. Die Deponie als Ganzes sei bereits 1966 genehmigt worden. Bei dem jetzigen Antrag gehe es um die Planung des achten Abschnitts nach dem aktuellen Stand der Technik, nicht aber „um die Planfeststellung eines neuen Deponievorhabens“. Eine Standortalternativprüfung sei deshalb nicht vorzunehmen. Gleichwohl diskutiert die SGD dann doch die Frage. Flotzgrün ist eine Deponie für gefährliche Stoffe, eine weitere Deponie dieser Art gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Ein alternativer Deponiestandort im dicht besiedelten Rheintal und damit in Nähe des BASF-Werks erscheint der SGD „illusorisch“. Weiter entfernte Standorte würden zu „massiven zusätzlichen Transporten und somit zu weiteren Umweltbelastungen führen“. Die Altbereiche der Deponie und die Frage ihrer Sanierung: Die Abschnitte 1 bis 5 sind nach unten nicht ausreichend abgedichtet. Es treten Schadstoffe aus. Was dort zwischen 1966 und 1987 auf rund 31 Hektar alles deponiert wurde, weiß die BASF selbst nicht genau: Die Dokumentation habe Lücken, die Zusammensetzung der Abfälle sei „im Altbereich schwer nachvollziehbar“. Abschirmbrunnen sollen verhindern, dass die versickernde Giftbrühe Richtung Speyerer Trinkwasserbrunnen gelangt. Das abgepumpte Wasser wird auf Schiffe verladen und in der BASF-Kläranlage behandelt: Pro Jahr sind es rund 130.000 Kubikmeter, belastet ist die Fracht tonnenweise mit Nitrat und Ammonium sowie kiloweise mit Überresten der Pflanzenschutzmittel Mecoprop und Bentazon. Die Sanierung der Altabschnitte wird von verschiedenen Kommunen gefordert. Dafür müssten diese Bereiche ausgebaggert und 8,6 Millionen Tonnen Altmüll umgelagert werden. Der BUND hatte im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens die Befürchtung geäußert, dass eine Verfüllung des achten Abschnittes – sie ist auf 22 Jahre veranschlagt – solche Sanierungsmaßnahmen aus Platzgründen unmöglich macht. Die SGD widerspricht dem: Die BASF habe „nachvollziehbar“ dargelegt, dass auch nach der Verfüllung des achten Abschnitts ausreichend Freiflächen vorhanden seien, „die eine Umlagerung der Abfälle des Deponiealtteils erlauben würden“. Die Speyerer Trinkwasserbrunnen und die Frage ihrer Gefährdung: Das Wasserwerk Süd von Speyer liegt 1,5 Kilometer von der Deponie entfernt. Ob die in der Vergangenheit aus den Altbereichen gesickerten Giftstoffe dorthin gelangen könnten, beantwortet ein Gutachten so: Im schlimmsten Fall könnten sie sich – falls nicht weitere Gegenmaßnahmen getroffen werden – in Richtung Wasserwerk bewegen: „Erste Nachweise in den Trinkwasserbrunnen würden dann nach zwölf Jahren, erste Überschreitung der Grenzwerte nach 40 Jahren erfolgen.“ Die Sicherung der Speyerer Wassergewinnung hält das Gutachten aber bei einer engen Überwachung für möglich. Gegebenenfalls seien weitere Maßnahmen wie neue Brunnen oder erhöhte Abpumpmengen erforderlich. Die Forderung des BUND nach jährlichen finanziellen Rückstellungen der BASF für die Speyerer Trinkwasserversorgung und die Altlastensanierung wies die SGD zurück. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Für den achten Deponieabschnitt selbst muss die BASF allerdings eine Sicherheitsleistung von 34,6 Millionen Euro erbringen. |ros