Rheinpfalz Saftige Zahlung droht

Wenig Grund zur Freude gab es am Mittwoch in der Ratssitzung in Saalstadt. Bürgermeister Horst Höh hatte schlechte Nachrichten mitgebracht: Der Gemeinde droht eine Zahlung von 110.000 Euro an die Nachbargemeinde Herschberg, was den Saalstadter Haushalt massiv belasten würde. Es sind die Gelder, mit denen Saalstadt am Betrieb des Herschberger Kindergartens beteiligt ist.

Dass es eine so enorme Summe ist, ist Schlamperei in der Verbandsgemeinde-Verwaltung zu verdanken. Die Problematik reicht bis in die Zuständigkeit der früheren Verbandsgemeinde Wallhalben zurück. Es wurde seit 2010 versäumt, die entsprechenden Beiträge an Herschberg zu zahlen. Was Saalstadt zu zahlen gehabt hätte, war zwar ausgerechnet, aber nie aufs Herschberger Konto überwiesen worden. Jetzt erst fiel es auf. Unter anderem, als das Jahr 2015 (etwa 25.000 Euro) dran war, das turnusgemäß zur Abrechnung anstand. Sind alle offenen Forderungen von Saalstadt zu begleichen, werden 110.000 Euro fällig. „Das würde unseren Schuldenstand, von dem wir uns so schön runtergearbeitet haben, wieder deutlich erhöhen. Er beträgt aktuell 165.000 Euro und lag 2011 noch bei 311.000 Euro“, erklärte Bürgermeister Horst Höh auf Nachfrage. Ob Saalstadt die gesamte Summe zu zahlen hat, soll genau geprüft werden. Für den Saalstadter Rat sei es keine Frage, dass dieses Geld der Gemeinde Herschberg zusteht. Es gibt eine Vereinbarung zwischen beiden Kommunen, in der auch geregelt ist, dass sich Saalstadt entsprechend der Zahl der Saalstadter Kinder, die den Kindergarten in Herschberg besuchen, nicht nur an den Sach-, sondern auch an den Personalkosten beteiligt. Die Frage für den Rat in Saalstadt ist nun, was an Forderungen noch zu begleichen ist. Nach drei Jahren sind finanzielle Forderungen normalerweise verjährt. Es müsse jetzt geprüft werden, ob nicht im Rahmen einer Amtshaftung, weil es ein Versäumnis der Verwaltung war, für einen Teil der Summe ein Versicherungsfall entstanden ist. Definitiv teurer wird es in Saalstadt, Eigentümer eines Hauses oder eines bebaubaren Grundstücks zu sein. Auch die Gemeinde Saalstadt hebt die Grundsteuer B auf die von der Aufsichtsbehörde beim Kreis geforderten 385 Prozent an – 20 Prozentpunkte mehr als bisher. Verknüpft hat der Rat dies mit der Auflage, dass diese Erhöhung gilt, solange die erzielten Mehreinnahmen ausschließlich der Gemeinde zukommen und nicht umlagepflichtig sind. Was wohl nicht lange der Fall sein wird. Derzeit liegt der Nivellierungssatz für die Grundsteuer B im Land bei den 365 Prozent, die auch Saalstadt bisher gehoben hat. Da nun die Gemeinden mit defizitärem Haushalt von den Aufsichtsbehörden quasi gezwungen werden, ihren Hebesatz zu erhöhen, wird sich auch der Nivellierungssatz wiederum schnell erhöhen. Bis zum Nivellierungssatz werden Umlagen erhoben. Liegt der Hebesatz der Kommunen unter dem Nivellierungssatz, zahlen sie sogar Umlagen von Einnahmen, die sie gar nicht haben. |add

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