Rheinpfalz Reiberei um Beigeordnetenwahl

Dimbach. Seit der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates von Dimbach am 5. Juli ist die Stimmung unter den 171 Einwohnern im Ort deutlich zweigeteilt. Wie der neue Ortsbürgermeister Thomas Funck die Wahl seines Beigeordneten Walter Funck durchgesetzt hat, erregt die Gemüter. Heinz Heft, von Thomas Funck abgelöster Ortsbürgermeister, hat bei der Verbandsgemeinde Hauenstein Einspruch eingelegt, die sich jetzt mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in Verbindung gesetzt hat.

Thomas Funck war vom Gemeinderat mit vier zu zwei Stimmen zum Ortsbürgermeister gewählt worden. Dadurch hatte er automatisch sein Mandat als Ratsmitglied verloren. Die laut Tagesordnung vorgesehene Verpflichtung seines Nachrückers Norbert Seibel hatte Funck auf die nächste Ratssitzung verschoben, obwohl dieser anwesend war. Die Proteste aus dem Lager Heft, zu dem Seibel gehört, hatte Funck damit abgeschmettert, dass er der Wahlleiter sei und bestimme, wie es gemacht werde. Anstatt sechs wählten deshalb nur fünf Gemeinderäte den Beigeordneten, drei davon aus dem Lager Funck. Darunter Siegfried Dittrich, der durch Losentscheid bei Stimmengleichheit mit Seibel auf Platz sechs direkt in den Gemeinderat gekommen war. Dadurch konnte Walter Funck mit drei zu zwei Stimmen gegen Heinz Heft als Stellvertreter gewählt werden. Erwartet worden sei, dass es in der konstituierenden Sitzung wie vor fünf Jahren wieder eine Patt-Situation und Losentscheid geben würde, sagte Heft auf Nachfrage. Dazu seien gemeinsam mit der Verwaltung Vorbereitungen getroffen worden. Trotz der zwei Lager habe der Gemeinderat während seiner zehn Jahre als Ortsbürgermeister immer einvernehmliche Lösungen gefunden, blickte Heft zurück. Dass Funck ihn bei der Mehrheitswahl als Ortsbürgermeister abgelöst habe, sei für ihn in Ordnung. Die Wahl des Beigeordneten habe ihn jedoch geärgert. Diese widerspreche allen demokratischen Grundsätzen. Wenn Walter Funck durch Losentscheid gewonnen hätte, sei das eine saubere Entscheidung gewesen. Gerold Bernhart von der VG sagte gegenüber der RHEINPFALZ, dass er sich mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung in Verbindung gesetzt und auch bei der Landesregierung angerufen habe, nachdem Heft Einspruch gegen das Wahl-Verfahren erhoben hatte. Laut deren Auskunft enthalte das Gesetz dafür keine konkreten Regeln. Demnach habe auch noch nie jemand von einem solchen Fall gehört. Entsprechend habe er eine Klage als wenig aussichtsreich angesehen und Heft davon abgeraten. Kreissprecherin Ulla Eder bestätigte, dass eine entsprechende Anfrage von der Verbandsgemeinde eingegangen sei. Ohne Antrag, die Wahl genau zu überprüfen, werde sie aber nicht tätig. Inzwischen habe die Verbandsgemeinde auf Wunsch von Heft den Antrag gestellt, die Wahl zu überprüfen, so Bernhart. Es sei Regel, dass der Nachrücker direkt verpflichtet wird, wenn er anwesend ist. Funck habe „mit allen Tricks gearbeitet“, findet Heinz Heft. So, wie es aussehe, sei das nicht mal gesetzeswidrig, weil es dafür kein Gesetz gebe. Es bringe aber nichts, wenn dadurch der Ort zerstritten sei. Das Dorf sei die ganze Zeit schon geteilt, hat Kurt Seibel beobachtet, der vor Heft zehn Jahre Ortsbürgermeister war. Funck habe schon zweimal Ortsbürgermeister werden wollen und massiv für sich geworben. Die Wahl sei nicht demokratisch gewesen, findet er. Thomas Funck ist nach August und Edgar Funck der dritte Ortsbürgermeister aus seiner Familie. Der RHEINPFALZ erklärte er, dass er mit großem Respekt an diese Aufgabe gehe. Walter Funck sei nach 20 Jahren im Rat, darunter kurzzeitig als Beigeordneter, mit 43 Jahren das dienstälteste Ratsmitglied in Dimbach. Als Beigeordneter seien seine Erfahrungen von großem Wert, ist sich der Ortsbürgermeister sicher. Die Regularien für die konstituierende Sitzung habe er aus der Vorlage des Gemeinde- und Städtebundes entnommen und sich von dort vor der Wahl bestätigen lassen. Demnach obliegt die Einberufung einer Ersatzperson nach der Ernennung eines Ratsmitgliedes zum Ortsbürgermeister dem Wahlleiter, respektive dem Ortsbürgermeister. Hätte dies Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse in der konstituierenden Sitzung, könne das vermieden werden, wenn die Ersatzperson noch in der laufenden Sitzung verpflichtet werden kann. Um die Schwierigkeiten zu vermeiden, die es bei der konstituierenden Sitzung vor fünf Jahren gab – damals wurde per Los entschieden – habe er sich streng an diese Vorlage gehalten, so Funck. (brö)

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