Rheinpfalz Prozess: Nach tödlichem Unfall Fahrer vor Gericht
«ROCKENHAUSEN.» Ein Unfall mit tödlichen Folgen findet am morgigen Donnerstag sein juristisches Nachspiel: Vor dem Jugend-Schöffengericht am Amtsgericht Rockenhausen muss sich ein Fahranfänger verantworten, der am Steuer eines Porsche Cayenne einen Frontalzusammenstoß verursacht haben soll. In den Trümmern des BMW starb ein älteres Ehepaar.
Erst 18 Jahre alt war der Beschuldigte, als er am 16. Januar mit einem geliehenen, höchst PS-starken Wagen von Alzey her Richtung Residenzstadt fuhr. Tatsache ist, dass er mit dem Porsche auf der L 401 zwischen Kirchheimbolanden und Morschheim trotz Verbots gleich mehrere Autos überholt hatte, ehe er auf der Gegenfahrbahn mit dem entgegenkommenden Fahrzeug, einem sogenannten SUV der Marke BMW, kollidierte. Die Eheleute verstarben noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft wertet die Fahrweise als groben Verkehrsverstoß, angeklagt sind auch fahrlässige Tötung sowie gefährliche Körperverletzung, wie Rockenhausens Amtsgerichtsdirektor Thomas Edinger weiter mitteilte. Die Anklage sieht im konkreten Fall ein Vergehen im Sinne des sogenannten Raser-Paragrafen: Im Zuge der Diskussion um gravierende Folgen illegaler Rennen hatte im Oktober vergangenen Jahres der Paragraf 315d („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) Einzug ins Strafgesetzbuch gehalten. Die Strafandrohung dieser neuen Rechtsnorm bezieht sich nun nicht alleine auf Wettrennen im öffentlichen Verkehrsaum: Wer – auch einzeln, ohne Kontrahent – zu schnell, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, dem kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren blühen. Zur Hauptverhandlung, die um 9 Uhr beginnt, sind laut Edinger zehn Zeugen sowie Gutachter geladen. Ein Sohn des verstorbenen Ehepaars tritt in dem Strafverfahren als Nebenkläger auf. Der Angeklagte wie die Opfer stammen aus dem Raum Alzey.