Rheinpfalz Pipeline ist im Weg

Bei der Realisierung des interkommunalen Gewerbegebiets Wilgartswiesen/Hauenstein, das auf Wilgartswieser Gemarkung im „Neufeld“ südlich der B 10 entstehen soll, stellt eine Pipeline, die das Planungsgebiet durchquert, ein Hindernis dar, das für zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung und/oder für enorme finanzielle Mehrbelastungen zu sorgen droht.

Wie oder ob die Pipeline, die Bestandteil der Central Europe Pipeline Systems (CEPS) der Nato ist, künftig genutzt wird, hat direkten Einfluss auf die Pläne der Gemeinden Wilgartswiesen und Hauenstein. Denn will man das Gewerbegebiet realisieren, müsste die „Produktenfernleitung“, wie die Pipeline im unschönen Behördendeutsch heißt, umgelegt werden. Das aber wird teuer: Wie Verbandsbürgermeister Ulrich Lauth mitgeteilt hatte, sei dafür mit Kosten in Höhe von 650.000 Euro zu rechnen, was den Quadratmeterpreis im künftigen Gewerbegebiet in die Höhe triebe. Deshalb war man in den beiden Gemeinden heilfroh, als das in Wiesbaden ansässige Kompetenzzentrum für Baumanagement des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in einem Schreiben vom 13. August mitgeteilt hatte, dass die Nato-Gremien beabsichtigen, die Pipeline „zum Ende des Jahres 2015 außer Betrieb zu nehmen“. Die Freude währte aber nur bis zum 9. Januar: In einem der RHEINPFALZ vorliegenden Schreiben des Kompetenzzentrums Wiesbaden heißt es nun: „Soweit mir bekannt ist, werden jedoch mittlerweile aufgrund der politischen Lage neue Überlegungen angestellt.“ Den Kommunen wird nun empfohlen, „gegebenenfalls eine Umlegung der Pipeline in Erwägung zu ziehen“. Auf unsere Rückfrage, ob sich hinter der Formulierung „aufgrund der politischen Lage“ die Ukraine-Krise verberge und die Situation in Osteuropa ursächlich für diese veränderte Sachlage sei, teilte eine Sprecherin des Infrastruktur-Bundesamtes der Bundeswehr in Bonn zum einen mit: „Entscheidungen zur Außerbetriebnahme von militärischen Einrichtungen können aufgrund von neuen Erkenntnissen grundsätzlich noch einmal auf Ihre Tragfähigkeit überprüft werden.“ Zum anderen aber ließ sie verlauten, dass „bisher die Entscheidung über die Außerbetriebnahme der Pipeline nicht aufgehoben worden“ sei. Und auf die Frage, ob es ein festes Zeitfenster gibt, in dem eine Entscheidung fallen wird, oder ob diese Entscheidung auf unbestimmte Zeit offen bleibe, ließ die Sprecherin wissen: „Solange eine ursprünglich geplante Stilllegung noch nicht realisiert ist – wobei eine Stilllegung regelmäßig irreversibel ist –, kann infolge eines geänderten militärischen Bedarfs seitens der Luftwaffe oder von Nato-Partnern eine Stilllegung storniert werden. Auslöser könnte zum Beispiel eine Änderung in der Stationierung von Luftstreitkräften sein. Im konkreten Fall der Pipeline Zweibrücken-Bellheim sieht die aktuelle Planung eine Stilllegung bis Ende 2017 vor. Das heißt bis Mitte 2017 besteht ein Zeitfenster, in dem entsprechende Entscheidungen noch umgesetzt werden könnten.“ Solche „grundlegenden Entscheidungen“ zur Notwendigkeit von Nato-Infrastruktur würden, so die Pressestelle, von „den beiden Strategischen Kommandos der Nato (Aco: Allied Command Operations und Act: Allied Command Transformation) getroffen. Nachrangige oder Folgeentscheidungen zum Betrieb beziehungsweise zur Stilllegung von Pipelines werden durch die CEPS-Nationen (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, USA) im Konsens entschieden.“ Auffällig ist, dass zwei verschiedene Daten für eine mögliche Stilllegung genannt werden: Während das Bonner Amt von einer möglichen „Außerbetriebnahme“ im Jahr 2017 ausgeht, nennt das nachgeordnete Wiesbadener Kompetenzzentrum 2015 als Deadline. Und: Mit der Aussage, dass eine Entscheidung über die Stilllegung aus militärischen Erwägungen „storniert“ werden könne und solche Entscheidungen bis 2017 offen bleiben können, wird deutlich, dass sich die Kommunen keineswegs auf belastbare Fakten stützen und verlassen können. Das macht Entscheidungen vor Ort nicht leichter. Wie Lauth mitteilte, habe er alle die Pipeline und das interkommunale Gewerbegebiet betreffenden Unterlagen an das Mainzer Wirtschaftsministerium mit der Bitte um Vermittlung geschickt. Und gibt es auch die Hoffnung, dass die „Politik“ hilft? Lauth jedenfalls hat auch die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer um Unterstützung gebeten …

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