Rheinpfalz Null Toleranz

Die Polizei ist intensiv geschult worden, um zu erkennen, ob Autofahrer unter Drogen stehen.
Die Polizei ist intensiv geschult worden, um zu erkennen, ob Autofahrer unter Drogen stehen.

«Mannheim/Heidelberg.» Im vergangenen Bilanzjahr ereigneten sich laut Polizeipräsident Thomas Köber insgesamt 345 Verkehrsunfälle, bei denen jeweils einer der Unfallbeteiligten unter Alkoholeinfluss stand. Bei diesen Alkoholtouren wurden 157 Personen verletzt, 38 mussten stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Anzahl der Leichtverletzten stieg um 37 auf 119, fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr. „Zum Glück haben wir erneut kein Todesopfer wegen einer Alkoholfahrt zu beklagen“, sagt Köber. Während die Zahl der Promille-Unfälle relativ konstant bleibt, registriert die Polizei eine signifikante Zunahme von angedröhnten Fahrzeuglenkern. Sie hat sich in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt. „Das ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung im Straßenverkehr“, bedauert der oberste Polizist der Metropolregion. Bei den 58 jetzt protokollierten Unfällen unter Drogen- oder Medikamenteneinwirkung musste ein Beteiligter sein Leben lassen. 37 Menschen wurden verletzt, davon sechs schwer. Ob ein Fahrer alkoholisiert ist, ist für eine geschulte Polizistennase oft schon an der „Fahne“ bemerkbar. Drogenkonsum ist für die Ordnungshüter dagegen wesentlich schwieriger zu erkennen. Dass Fahrten unter Betäubungsmitteln inzwischen eher entdeckt werden als früher und damit häufiger in der Statistik auftauchen, liegt vor allem daran, dass Polizeibeamte intensiv geschult wurden. Grundlage dafür ist das Schulungsprogramm „Drogenerkennung im Straßenverkehr“ der Bundesanstalt für Straßenwesen. Es wurde auf der Grundlage der Zusammenarbeit von verschiedenen Experten speziell für die Belange der Polizei entwickelt. Auch die verbesserten Drogenschnelltests sowie eine ausgefeilte Laboranalytik haben zu einer höheren Entdeckungswahrscheinlichkeit geführt. Anders als bei Alkohol gilt bei Cannabis und anderen Rauschmitteln eine Null-Toleranz-Grenze im Straßenverkehr. Das heißt, wer zum Beispiel bekifft oder gar nur mit THC-Spuren im Blut Auto fährt, riskiert damit seinen Führerschein, während man mit moderaten Alkoholwerten – je nach Sachlage – glimpflicher davon kommen kann. Und was viele nicht wissen: Bei einer Drogenfahrt macht sich der Fahrer nicht nur strafbar, sondern muss den entstandenen Schaden selbst zahlen. Eine Versicherung kommt in solchen Fällen meist nicht für den Schadensersatz auf. Bei Personenschäden kann dies die Zahlung einer Rente an das Opfer zur Folge haben. Beim Nachweis von Rauschgift am Steuer wird beim ersten Mal ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein Fahrverbot für einen Monat verhängt. Beim nächsten Mal kostet die Straftat 1000 Euro und beim dritten Mal werden 1500 Euro Bußgeld fällig. Der Führerschein wird dann jeweils ein Vierteljahr eingezogen. Wer unter Drogen Auto fährt und einen Crash verursacht, kann versuchen zu beweisen, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt schuldunfähig war. In dem toxikologischen Gutachten wird meist nur der Umfang der im Blut enthaltenen Substanzen festgestellt. Die Blutprobe wird in der Regel zwei Jahre aufgehoben. Bei einem späteren Prozess hat der bekifft gefahrene Autofahrer nur noch eine eingeschränkte Möglichkeit zu belegen, dass er vielleicht doch schuldunfähig gewesen ist.

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