Rheinpfalz Nürburgring-Handwerker bekommen Beihilfen

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MAINZ/NÜRBURG (kad). Handwerker, denen die insolvente landeseigene Nürburgring GmbH Geld schuldet, können über so genannte „De Minimis“-Beihilfen einen Teil ihrer Forderungen erfüllt bekommen.

Eine entsprechende Verständigung sei zwischen den Insolvenzverwaltern Jens Lieser und Thomas B. Schmidt und Finanzstaatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) mit der EU-Kommission erreicht worden, teilte das Finanzministerium in Mainz gestern mit. Das heißt aber auch, dass sich das Land mit der EU-Kommission nicht darauf einigen konnte, den Handwerkern den Vortritt zu lassen und die eigenen Forderungen als nachrangig anzumelden. Bei diesen handelt es sich überwiegend um unerlaubt gezahlte Subventionen in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Weil das Land seine Forderungen erstrangig angemeldet hat, drohten Handwerker nahezu leer auszugehen. Mit der jetzt gefunden Lösung haben private Gläubiger die Chance, mehr von dem ausstehenden Geld zu bekommen. Außerdem müssen sie nicht warten, bis über die Klage gegen den Verkauf des Nürburgrings entschieden ist. „De Minimis“-Beihilfen dürfen den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen. Nach früheren Angaben Barbaros liegen die Forderungen eines privaten Gläubigers deutlich darüber. Sollte dieser wegen der Vereinbarung gegen die Insolvenzverwalter klagen, so liegt das Prozessrisiko nicht mehr bei den Verwaltern. Das Land hat ihnen gegenüber eine Freistellungserklärung abgegeben. Für die offenen Handwerkerrechnungen sind 2,5 Millionen Euro im Landeshaushalt vorgesehen, aber erst für das Jahr 2017.

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