Rheinpfalz Ministerin Hubig unter Erklärungszwang

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MAINZ. Hat die Mainzer Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) als frühere Staatssekretärin im Bundesjustizministerium dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range Weisungen erteilt und darüber im Rechtsausschuss des Bundestags die Unwahrheit gesagt? Diesen Schluss legen Prüfergebnisse der Berliner Staatsanwaltschaft nahe. Hubig hat gestern die Vorwürfe erneut zurückgewiesen: Sie habe keine Weisungen erteilt und nicht gelogen.

Die sogenannte „Netzpolitik“-Affäre hatte 2015 wochenlang für Schlagzeilen gesorgt. Blogger des Portals „Netzpolitik.org“ hatten über Pläne des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Internet-Überwachung berichtet. Daraufhin hatte Harald Range ein Ermittlungsverfahren gegen die Blogger wegen Landesverrats eingeleitet. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hingegen wollte das Verfahren einstellen. Journalisten mit einem Strafverfahren zu überziehen, hielt er für politisch zu heikel. Maas und Range gerieten aneinander. Range erklärte wiederholt, das Verfahren sei auf Weisung des Justizministers gestoppt worden. Der damalige Generalbundesanwalt nannte dies einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“. Danach musste er seinen Hut nehmen. Eine Schlüsselrolle beim Krach mit Range spielte Stefanie Hubig, damals Staatssekretärin. Sie soll Range im Auftrag des Ministers am Telefon gedroht haben, er werde entlassen, stelle er das Verfahren nicht ein. Maas und Hubig haben Drohungen dieser Art wiederholt abgestritten. Im August vergangenen Jahres sagte Hubig im Rechtsausschuss des Bundestags: „Ich habe nie gesagt, ich schmeiße Herrn Range raus oder sein Kopf fällt oder sonst irgendetwas in dieser Art.“ Stefanie Hubig ist inzwischen Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz. Im Mai hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) die 47-jährige Juristin in ihr neues Kabinett geholt. Bereits seit März weiß Hubig, dass die „Netzpolitik“-Affäre kein gerichtliches Nachspiel haben wird, denn im Frühjahr ist die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis gekommen, die Intervention des Justizministeriums bei der Bundesanwaltschaft sei keine Strafvereitelung gewesen. Selbstbewusst hatte Hubig schon vor ihrem Amtsantritt wissen lassen, sie und Range hätten eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Telefongespräche. Jetzt ist die Bildungsministerin doch noch einmal von der Affäre eingeholt worden: Mehrere Medien haben berichtet, die Berliner Staatsanwälte seien auch zu der Überzeugung gelangt, Maas und Hubig hätten ihre Rechtsauffassung im Verfahren gegen die Blogger „im Wege der Weisung durchgesetzt“. Als Beleg dafür wird eine Aktennotiz Ranges gewertet. Die Schlussfolgerung daraus: Maas und Hubig leugnen dies, haben mithin den Rechtsausschuss, also den Bundestag belogen. Auch das ist nicht strafbar, aber politisch brisant. Gestern wiederholte Hubig: Weisung habe sie keine erteilt, und im entscheidenden Telefonat habe Range in keiner Weise erkennen lassen, dass er Äußerungen als Weisung missverstanden haben könnte. Zeugen oder ein Mitschnitt des Gesprächs gibt es nicht. Eines kann Hubig nicht erklären: Wie können zwei so hochrangige Juristen so weit aneinander vorbei reden?

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