Rheinpfalz Langes Ringen um richtige Formulierung

Es war eine schwere Geburt. Doch nach rund zweistündiger Diskussion stimmte der Verbandsgemeinderat am Donnerstagabend doch einmütig dem Entwurf der Vereinbarung für die Fusion der Verbandsgemeinden Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zu. Knackpunkt war die Umlage. Nachdem mögliche Änderungen in der Formulierung ausführlich besprochen worden waren, einigte man sich schließlich, bei der ursprünglichen Form zu bleiben. Der auch die Räte der beiden anderen künftigen Partner im übrigen schon zugestimmt hatten.

Bürgermeister Klaus Schillo schilderte zunächst noch einmal die Vorgeschichte. In einer Ortsbürgermeister-Besprechung hatten diese Anfang Dezember erhebliche Bedenken gegen die Fusionsvereinbarung angemeldet, sogar Ablehnung signalisiert. Grund: Die unterschiedlich hohen Umlagesätze in den drei Verbandsgemeinden. Die Gemeindevertreter befürchteten, dass künftig mehr als die jetzigen 38 Prozent Umlage gezahlt werden müssten. In einem Gespräch mit den drei Landtagsabgeordneten und den Bürgermeistern der beiden anderen Verbandsgemeinden am 7. Januar hätten diese betont, das Landesgesetz zur Fusion könne nur noch vor der Landtagswahl am 13. März verabschiedet werden, wenn es Einigkeit unter den Beteiligten gebe, vor allem Zustimmung zu einer unstrittigen Fusionsvereinbarung. Schillo appellierte, die Sache zum Abschluss zu bringen, damit man mit aller Kraft an die Umsetzung gehen könne – immerhin steht als Termin der Dreierfusion bereits der 1. Januar 2017 fest. Dem Rat lag eine Sitzungsvorlage vor, nach der der Paragraf 6 der Fusionsvereinbarung geändert werden sollte. Dort heißt es, dass „innerhalb eines Zeitrahmens von zehn Jahren die Umlagesätze auf einem möglichst niedrigen Niveau anzugleichen sind. Basis ist dafür der Umlagesatz von 38 Prozent der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, der sich aus den Umlagegrundlagen 2014 ergibt. Eine Sonderumlage 1 für Ortsgemeinden einzelner dann ehemaliger Verbandsgemeinden ist bis zu einer Höhe von sieben Prozent möglich“. Laut Sitzungsvorlage sollte dies um folgenden Satz ergänzt werden: „Die künftige Umlage der Ortsgemeinden einschließlich der Sonderumlage 1 darf für die Dauer von zehn Jahren den Umlagebetrag des Jahres 2015 nicht übersteigen.“ Die SPD-Fraktion wollte dies geändert haben. Jürgen Conrad erläuterte, es müsse heißen, dass der Umlagehebesatz und nicht der Betrag nicht überstiegen werden dürfe. Und die Formulierung „der sich aus den Umlagegrundlagen 2014 ergibt“ müsse in „aus dem Jahr 2015“ geändert werden. Er nannte zur Begründung juristische Bedenken. Die Formulierung sei besser, sachlich richtig und würde sich eher im Gesetz wiederfinden. Es entspann sich eine längere Diskussion. Martin Holzhauser (CDU), Ortsbürgermeister von Nanzdietschweiler, betonte, bei dem Gespräch mit den Abgeordneten seien die Ortsbürgermeister der Meinung gewesen, dass der Umlagesatz auf 38 Prozent für zehn Jahre festgeschrieben werde. Diese hätten aber gesagt, dies sei nicht möglich. Jetzt sei er überrascht, dass die Vereinbarung gar nicht das Gewicht habe, sondern nur in das Gesetz einfließe. Auch Fred Müller (CDU), Ortsbürgermeister von Glan-Münchweiler, sprach von der Angst vor einem einheitlichen Umlagesatz in der neuen Verbandsgemeinde. Man wolle bei 38 Prozent bleiben, um kalkulieren zu können. Steffi Körbel, Ortsbürgermeisterin von Quirnbach, sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung der Umlage aus. Wenn die Fusionsvereinbarung nicht bindend sei, könne man streiten, solange man wolle – es bringe nichts. Werner Jung, Ortsbürgermeister von Matzenbach, wies darauf hin, dass es 2014 sogar einen Überschuss bei der Umlage gegeben habe, man mit 33 Prozent ausgekommen wäre. Also könne man die Gemeinden noch mehr entlasten. Hans Harth (FWG) fehlte das Verständnis für die Fusionsvereinbarung, es sei doch alles sehr offen. Mehrfach wurde von Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern auch kritisiert, dass die vom Land zugesagte Entschuldungshilfe von drei Millionen nur der Verbandsgemeinde Waldmohr zugute kommen solle. Nach einer kurzen Sitzungspause, in der sich die Fraktionen berieten, erklärte Joachim Nicklasch von der FWG, man habe sich geeinigt, auf die ursprüngliche Fassung des Paragrafen 6 ohne jegliche Änderungen zurückzugehen. Jürgen Conrad stimmte zu, da der SPD-Antrag auf der Änderung des Ursprungs-Textes gefußt habe. Zielrichtung sei, die Fusionsvereinbarung „möglichst schnell hinzukriegen“. (ba)

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