Eisenberg Kurzer Prozess wegen Hitlergruß

Sprichwörtlich kurzen Prozess hat das Amtsgericht Rockenhausen am Montagnachmittag mit einem Eisenberger gemacht. Der Mann, dem die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ vorgeworfen wird und der sich gegen die ihm auferlegte Geldstrafe wehrt, ist zum Verhandlungstermin nicht erschienen. Das Gericht urteilte daraufhin, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen wird.

Der Eisenberger soll in seiner Heimatstadt vor Zeugen den Hitlergruß gezeigt und einen Dritten rassistisch beschimpft haben. Deshalb wurde von dem 52-Jährigen wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ die Zahlung von 1200 Euro gefordert. Dagegen hatte er fristgerecht Einspruch erhoben. Am 7. Dezember erhielt der Mann laut Gericht die Ladung zur Verhandlung, die am Montag stattfand. Nachdem die Richterin im jeweils mehrminütigen Abstand dreimal die Sache aufgerufen hatte, stellte sie fest, dass der Angeklagte „unentschuldigt ferngeblieben“ ist und entließ die beiden Zeugen ohne dass sie eine Aussage machen mussten. Der Amtsanwalt stellte für die Staatsanwaltschaft den Antrag, den Einspruch gegen den Strafbefehl zu verwerfen. Diesem Antrag folgte das Gericht in seinem Urteil ohne zu zögern. Die Zahlung des Geldbetrages von 1200 Euro in 40 Tagessätzen à 30 Euro wird nun vollstreckt. Begleicht der Eisenberger die Forderung nicht, kommt er zur Ersatzfreiheitsstrafe für 40 Tage ins Gefängnis.

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