Rheinpfalz Kosten für Mauer laufen aus dem Ruder

Hohe Kosten verursacht die Instandsetzung der Mauer auf dem denkmalgeschützten jüdischen Friedhof in Rodalben. Wer die Rechnung
Hohe Kosten verursacht die Instandsetzung der Mauer auf dem denkmalgeschützten jüdischen Friedhof in Rodalben. Wer die Rechnung bezahlt, ist nach wie vor offen.

«RODALBEN.» Den Betrag von 30.000 Euro hatte der Stadtrat im Frühjahr (nach fünf Jahren Bedenkzeit) bewilligt. Nachdem unter Aspekten des Denkmalschutzes die Kostenschätzung auf 150.000 Euro hochgeschnellt war, hob der Stadtrat seinen Beschluss wieder auf. Jetzt sah der Rat die Jüdische Kultusgemeinde Rheinpfalz mit Sitz in Speyer als Eigentümerin in der Zahlungspflicht. Die Kultusgemeinde wiederum winkte zwischenzeitlich ab, signalisierte Zahlungsunfähigkeit und gab den Schwarzen Peter an die Stadt zurück. Die Anlage des jüdischen Friedhofs in Rodalben geht auf einen Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 1875 zurück. Der Rat hatte damals entschieden, den „Acker der Witwe Helfrich“ am Klinkenberger Weg als Begräbnisstätte zu nutzen. Ein Jahr zuvor hatte der Synagogen-Ausschuss in Pirmasens die Beisetzung der jüdischen Gläubigen aus Rodalben in Pirmasens untersagt. Das Gelände des jüdischen Friedhofs erstreckt sich über eine Fläche von 1400 Quadratmetern. Er liegt auf einer kleinen Anhöhe, verborgen hinter hohen Hecken. Der Friedhof stellt das letzte verbliebene Zeugnis der jüdischen Gemeinde in Rodalben dar, gilt als geschichtliches Mahnmal und Kulturdenkmal. Im Februar 1876 fand hier die erste Bestattung statt, die letzte 1934. Erhalten geblieben sind 51 Grabsteine. Laut Eberhard Dittus, dem Beauftragten für Gedenkstättenarbeit der Evangelischen Kirche der Pfalz, Neustadt, handelt es sich dabei um „teilweise kulturhistorisch sehr wertvolle Grabsteine“. 1,20 Euro pro Quadratmeter Fläche erhält die Stadt jährlich für die Grünpflege aus dem Landeshaushalt. Das Streitobjekt bildet nun die Friedhofsmauer. Als Schadensursache vermutete die Bauabteilung außer Gründen des Alters des Bauwerks gewachsenes Wurzelwerk der dahinter stehenden Bäume oder auch den Druck durch das hoch aufgefüllte Nachbargrundstück. „Wie es zu der Kostenexplosion kam, entzieht sich noch unserer Kenntnis“, erklärte Thorsten Höh, Sprecher der Kreisverwaltung, auf Anfrage. Bei einem Ortstermin Ende April sei vereinbart worden, eine „fachkundige Stelle“, etwa ein Architekturbüro, den Schadenszustand feststellen zu lassen und auf dieser Grundlage ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Derweil hatte der Stadtrat schon die Reißleine gezogen, gestützt auf Aussagen der Bauabteilung im Rathaus. Die Wiederherstellung der Mauer, verlautete von dort, reiche weit über den Pflegeaufwand hinaus und sei Sache der Grundstückseigentümerin. „Kulturdenkmäler sind grundsätzlich vom Denkmal-Eigentümer instandzuhalten“, stellte auch der Kreis-Pressesprecher gegenüber der RHEINPFALZ fest. Dagegen protestiert Eberhard Dittus. „Viel zu lange“ sei an der schadhaft gewordenen Mauer nichts gemacht worden, weshalb die Kosten nachvollziehbar explodiert seien. Zwar stehe der Eigentümer in der Pflicht, räumt Dittus ein, andererseits würden die Kommunen Mitverantwortung tragen, müssten Schäden melden und mit überlegen, wie sie zu beheben sind. „Der Kultusgemeinde der Pfalz gehören 80 Friedhöfe“, so Dittus, „es wäre unmöglich, im Haushalt finanzielle Mittel für alle Reparaturen größerer Art bereitzustellen“. In den meisten Fällen, wisse er aus langer Erfahrung, würden Schaden repariert mittels „einer guten Mischung aus privaten Spenden, ehrenamtlichen Diensten sowie kommunalen oder staatlichen Zuschüssen“. „Nach meiner Kenntnis wurde bisher immer eine Lösung gefunden“, sagte Dittus, „diese Hoffnung habe ich auch für Rodalben. Auf sich allein gestellt, könne die Jüdische Kultusgemeinde dies nicht leisten. Bei einem Ortstermin, an dem er mit seinem jüdischen Kollegen Slava Nechitailo teilgenommen habe und bei dem Michael Becker (VG Rodalben), Peter Martini (Kreisverwaltung) und Ulrike Weber (Generaldirektion Kulturelles Erbe) zugegen gewesen seien, hätten alle Beteiligten „dringenden Handlungsbedarf gesehen“. „Die denkmalrechtliche Beurteilung hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Eigentümers ab, die laut dessen Angaben möglicherweise fehlt“, stellte Höh klar. Und „Unabhängig davon wird derzeit geprüft, ob es möglich ist, dies zu fördern und finanziell zu unterstützen.“

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