Herxheim Keltische Hügelgräber: Landesarchäologe betont, um einvernehmliche Lösung bemüht zu sein

Rund 85 keltische Hügelgräber gibt es im Wald bei Herxheim.
Rund 85 keltische Hügelgräber gibt es im Wald bei Herxheim.

„Wir haben weder das Bußgeld verhängt, noch wurden wir um Stellungnahme gebeten, noch haben wir irgendetwas damit zu tun“, betont Chefarchäologe Ulrich Himmelmann von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) in Speyer. In einer Stellungnahme äußert er sich zu unserer Berichterstattung über die keltischen Hügelgräber im Wald bei Herxheim.

Wie berichtet, ist eine engagierte Anwohnerin mit Warnweste in den Wald gegangen, nachdem der Forst wiederholt mit einem Holzvollernter über die 3500 Jahre alten Hügelgräber gefahren ist. Vor Ort hat sie zusammen mit dem Harversterfahrer vergeblich versucht, die Situation zu klären. Später erhielt sie eine Zahlungsaufforderung der Verbandsgemeinde Herxheim, die einen einstündigen Arbeitsausfall des Harvesters in Rechnung stellte.

Im Schreiben Himmelmanns heißt es, die GDKE bemühe sich, „alle Probleme einvernehmlich zu lösen, und wir möchten daher weder mit dem Bußgeld noch mit dem Prozess in Verbindung gebracht werden“ – das sei allein Sache zwischen der Verbandsgemeinde und der Anwohnerin.

Weitere Felder bisher noch nicht unter Schutz gestellt

Der Archäologe geht auch auf einen Satz in unserem Kommentar ein, in dem es hieß, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Er wolle nicht, dass der Eindruck entsteht, die GDKE drücke in diesem Fall dem Forst als „Denkmalzerstörer“ gegenüber beide Augen zu, während sie bei einem Raubgräber wie Benjamin Czerny in Rülzheim das Gesetz anwendet. Zum Hintergrund: Czerny ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er versucht hat, Teile des sogenannten Barbarenschatzes, den er 2013 als Sondengänger gefunden und ausgegraben hat, im Internet zu verkaufen. Die GDKE habe sich „in beiden Fällen exakt gleich verhalten und jeweils versucht, eine konstruktive Lösung zu finden“.

Von den juristischen Möglichkeiten, dem Ordnungswidrigkeitsverfahren, habe die GDKE keinen Gebrauch gemacht, betont ihr Chef. „Der Unterschied besteht darin, dass wir es im Fall Herxheim mit vernünftigen Ansprechpartnern zu tun haben, die an einer guten und einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Und genau an der arbeiten wir gerade.“ Wie Himmelmann auf Anfrage ausführt, laufen mit denselben Ansprechpartnern auch Gespräche über die weiteren, in der Nähe liegenden Hügelgräberfelder etwa Richtung Rülzheim. Sie seien bisher noch nicht als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen.

Auch mit dem Rülzheimer Sondengänger Czerny habe die GDKE seinerzeit eine einvernehmliche Lösung gesucht, schreibt Himmelmann. Das juristische Verfahren – drei Prozesse inklusive Revisionen – sei von der Staatsanwaltschaft Frankenthal ausgegangen. Es sei dabei gar nicht um das Denkmalrecht, sondern ausschließlich um den Straftatbestand der Unterschlagung von Kulturgütern gegenüber der Allgemeinheit gegangen. Himmelmann: „Wir waren an diesem Verfahren nicht beteiligt, sondern ausschließlich als Zeugen geladen.“

Der Holzvollernter hat 3500 Jahre alte keltische Hügelgräber wie dieses im Wald bei Herxheim überrollt.
Der Holzvollernter hat 3500 Jahre alte keltische Hügelgräber wie dieses im Wald bei Herxheim überrollt.
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