Rheinpfalz Kein Zwangsgeld, aber weiterhin Maulkorb

Ein Zwangsgeld von 200 Euro, das die Verbandsgemeinde Rodalben gegen einen Hundehalter aus Rodalben verhängt hat, muss der Mann nicht bezahlen. Aber sein American Pitbull muss einen Maulkorb tragen, wenn der Hund das Grundstück oder das Wohnmobil verlässt. Das ist das Ergebnis der gestrigen Kreisrechtsausschusssitzung, die sich mit Widersprüchen des Mannes befasste.

2014 nahm die Geschichte ihren Anfang. Eine Passantin war gestürzt und hatte sich wegen des Hundes beschwert. Zudem war ein Kindergarten nicht allzu weit entfernt. Die Verbandsgemeinde verfügte damals, dass der Hund nur an der Leine ausgeführt werden dürfe, dass ihn nur jemand ausführen dürfe, der körperlich in der Lage sei, den Hund zu beherrschen, und dass das Grundstück so gesichert wird, dass der Hund das Grundstück alleine nicht verlassen kann. Ein fachkundiger Polizist hatte den Hund begutachtet, hatte aufgrund der Körpergröße des Hundes und des fehlenden Grundgehorsams die Maßnahmen empfohlen. Es gab Verstoßmeldungen, weshalb ein Zwangsgeld von 100 Euro erhoben und für weitere Vorstöße ein Zwangsgeld von 200 Euro angedroht wurde. Der Bescheid wurde rechtskräftig, der Mann zahlte. Gegen den Bescheid sei er nicht vorgegangen, wegen Todesfällen im familiären Umfeld. Den Hund habe er ohnehin nicht ohne Leine ausgeführt, das Grundstück hatte er gesichert. Ende 2015 meldete die Verbandsgemeinde Loreley der Verbandsgemeinde Rodalben, dass es einen Beißvorfall mit dem Hund gegeben habe. Der Hund sei aus dem Wohnmobil des Mannes entwischt, auf einen Labrador losgegangen. Was genau damals passierte, ließ sich nicht ermitteln. Der Besitzer des Labradors sei angeschrieben worden, sagte der Kreisrechtsausschussvorsitzende Oliver Minakaran, habe sich aber nicht gemeldet. Ein Moment der Unachtsamkeit sei es gewesen, sagte der Hundehalter. Was genau passiert sei, könne er nicht sagen. So schlimm könne es nicht gewesen sein, der Labradorhalter sei mit seinem Hund nicht beim Tierarzt gewesen. Es kam dennoch eine Zwangsgeldforderung über 200 Euro. Außerdem wurde eine erneute Begutachtung des Hundes durch einen Fachmann angeordnet. Die ließ der Mann vornehmen. Der Polizist testete unter anderem gezielt das Verhalten der Pitbull-Hündin gegen andere Hunde und kam zum Schluss, dass eine Grundaggressivität vorliege, deshalb sei ein Maulkorb angebracht. Beim Zwangsgeld, sagte Minakaran, sehe er es so wie die Rechtsvertreter des Mannes. Der Bescheid sei zu unbestimmt. Der Gesetzgeber fordere mittlerweile, dass ganz genau erläutert werde, weshalb ein Zwangsgeld festgesetzt wird. Das sei in dem Fall viel zu allgemein gehalten. Das habe er dem Vertreter der Verbandsgemeinde schon mitgeteilt. Dass verfügt worden sei, dass der Hund noch mal begutachtet werde, sei richtig gewesen. Die Begutachtung sei erfolgt. Und der Maulkorbzwang resultiere nicht aus einem Verstoß gegen vorherige Auflagen, sondern beruhe auf der Beurteilung durch den Polizisten, erläuterte Minakaran. Er fühle sich nicht ganz gerecht behandelt, ließ der Mann anklingen. Der Mitarbeiter der Verwaltung dürfe einen Fehler machen, der ohne Konsequenzen bleibe. Er habe einen Fehler gemacht, sei einmal unaufmerksam gewesen und das habe sofort Konsequenzen. Als nicht richtig sehe er an, dass beispielsweise jeder Parkverstoß immer mit dem gleichen Bußgeld bestraft werde, sich bei ihm das Zwangsgeld aber verdopple. Über den Satz eines Verbandsgemeindemitarbeiters, dass dies als Erziehungsmaßnahme gedacht sei, habe er sich geärgert, sagte der Mann. Die Verdopplung des Zwangsgeldes sei gesetzlich so vorgesehen, erläuterte Minakaran. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt zog der Mann den Widerspruch gegen den Maulkorbzwang zurück. Mittlerweile besucht er mit seinem Pitbull eine Hundeschule, um den Gehorsam zu verbessern. Wenn er die Prüfung abgelegt habe, sagte Minakaran, könne er bei der Verbandsgemeinde durchaus eine erneute Überprüfung des Hundes beantragen. |add

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