Rheinpfalz Jetzt schlägt die Justiz zu

Die Krawalle, die sich am 4. Oktober am Rande des Fußballspiels zwischen Kaiserslautern und Karlsruhe im Fritz-Walter-Stadion abspielten, haben ein ausführliches juristisches Nachspiel. Polizei und Staatsanwaltschaft konnten inzwischen 88 Beteiligte an der Schlägerei identifizieren, gegen 53 wurden bislang Strafanträge gestellt oder Anklage erhoben. Am 29. Mai landen die ersten Verfahren vor dem Amtsgericht.

Das Zweitliga-Derby zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC sorgte im vergangenen Herbst für bundesweite Schlagzeilen. Allerdings nicht wegen des besonders spannenden Spiels: Nach dem 2:0-Sieg der Pfälzer durchbrachen nach Angaben der Polizei etwa 100 teilweise vermummte KSC-Anhänger mehrere Absperrungen im Stadion und gerieten mit gegnerischen Fans aneinander. Bei der Prügelei wurden sechs Ordner und je sechs Anhänger beider Seiten verletzt, viele Beteiligte von der Polizei festgenommen. „Diese Krawalle hatten für uns schon eine besondere Dimension,“ erinnert sich Oberstaatsanwalt Udo Gehring noch heute. „Dafür spricht schon das abgestimmte Vorgehen: Unmittelbar nach dem Spiel und direkt auf der Stadion-Tribüne sind die beiden Lager aufeinander losgegangen. Eine solch massive Form von Gewalt kannten wir in Kaiserslautern vorher nicht.“ Hinzu kam, dass die Hardcore-Fans auch mit Böllern und Rauchgranaten ausgestattet waren, allein dadurch erlitten fünf Polizisten ein sogenanntes Knalltrauma. Die Gewalt-Exzesse vom 4. Oktober veranlassten Polizei und Staatsanwaltschaft zu besonderen Anstrengungen. „In monatelangen Recherchen ist es uns gelungen, bislang 88 Beschuldigte zu identifizieren,“ berichtet der Leitende Staatsanwalt Gehring der RHEINPFALZ. „Dabei haben wir vor allem die Video-Aufnahmen ausgewertet, die von der Polizei und dem Stadion-Betreiber bemacht wurden.“ Anschließende Befragungen, auch im Umfeld der beiden Fußballvereine, führten schließlich zur Identifizierung der Teilnehmer an der Massen-Schlägerei. Seitdem mahlen die Mühlen der Lauterer Justiz auf hohen Touren: „Gegen 53 der Beschuldigten wurden bisher Anträge auf Strafbefehl gestellt oder Anklage erhoben,“ sagt Gehring, „die Vorwürfe lauten unter anderem auf Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.“ Von den Strafbefehlen sind inzwischen 19 rechtskräftig, es hagelte zum Teil saftige Geldstrafen. In weiteren 19 Fällen wurden die Verfahren aus verschiedenen Fällen eingestellt, teilweise gegen Zahlung einer Geldauflage an gemeinnützige Einrichtungen. Doch damit ist das unrühmliche Kapitel der jüngsten Lauterer Fußball-Geschichte noch nicht zu Ende: Für den 29. Mai sind die ersten Verfahren in Sachen 4. Oktober vor dem Amtsgericht angesetzt. „Dabei geht es um drei Strafbefehle, bei denen die Beschuldigten Widerspruch eingelegt haben,“ erläutert Staatsanwalt Gehring. Kommt es tatsächlich zur mündlichen Verhandlung, dürften vor allem die erhobenen Video-Beweise eine wichtige Rolle spielen. „Wir haben sie in mühevoller Kleinarbeit erfasst und sind sicher, dass sie auch vor Gericht Bestand haben werden,“ betont der Anklage-Vertreter. Grundsätzlich ist der Leitende Staatsanwalt durchaus der Meinung, dass die polizeilichen und rechtlichen Mittel zur Verfolgung von Gewalt rund um die Stadien ausreichen: „Vor allem der Tatbestand des Landfriedensbruchs ist geeignet, die Bedrohung zu erfassen, die von gewaltbereiten Besuchern ausgeht und sich auf die Gesamtheit der friedlichen Zuschauer auswirken kann,“ meint Udo Gehring. Und durch die moderne Technik müssten sich auch vermummte Straftäter darauf gefasst machen, in Zukunft eher erwischt zu werden. „Gewalttäter am Rande von Fußballspielen müssen spüren: Ihr Verhalten hat nichts mit Sport zu tun, es ist schlicht kriminell.“

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