Rheinpfalz Geschäftsidee: Mittels Kunst Image prägen

Umrahmt von Kunst: Comebeck-Vorstand Christopher Naumann bei der Arbeit. Sein Büro ist Bestandteil der Galerieräume im Homburger
Umrahmt von Kunst: Comebeck-Vorstand Christopher Naumann bei der Arbeit. Sein Büro ist Bestandteil der Galerieräume im Homburger Stadtteil Schwarzenacker.

Kunst ist auch Kommunikation. Sie spricht zum Betrachter. Unternehmen etwa können Botschaften mit ihrer Hilfe übermitteln. Wenn ein Chef als Querdenker, als Kreativer ’rüberkommen will, wäre es gut, das Kunstwerk hinter ihm im Büro würde die Botschaft unterstützen. Die Homburger Galerie Beck hat ein Geschäft daraus gemacht. Sie berät bereits seit 1973 Firmen und verleiht Kunstwerke für Büros, Foyers, Wartezimmer. Künstler-Veranstaltungen kann man bei der dafür gegründeten Firma Comebeck buchen.

Wie kann ich die Kunst für mich arbeiten lassen? Eine typische Frage, die Comebeck-Vorstand Christopher Naumann stellt. Vorzugsweise seinen Kunden. Was er gemeinsam mit ihnen als Antwort findet, prägt mitunter das ganze Firmen-Image. Naumann erinnert sich an eine Begebenheit: Mitte der 1990er Jahre lernten die Beck-Galeristen einen jungen Rechtsanwalt für Familienrecht kennen, einen kunstinteressierten Juristen. Sein Problem: Mandanten, die er bei Scheidungen vertrat, durchkreuzten oft seine Strategie, weil sie wutentbrannt und kopflos selbst Schreiben an den Anwalt der Gegenseite verfassten. Bei einem Termin im Anwaltsbüro bekamen die Galeristen eine Ahnung, warum: Sein Büro zierten ein Surfboard in der Ecke und viele Fotografien von Surfurlauben. Auf der einen Seite verteilte der Anwalt sachlich strenge Visitenkarte, schnörkellos in Schwarz und Weiß – und sein Büro offenbarte dann den Beachboy. Der Respekt blieb da auf der Strecke. Eine Steilvorlage für die Galeristen. Nach dem Konzept der Becks wurde er mit sperriger, intellektuell kühler Hard-Edge-Malerei ausgestattet; ein ungegenständlicher, konkreter Kunststil, der sich mit voneinander abgegrenzten Farbfeldern ausweist. Die Bilder wurden statisch und streng aufgehängt und mauerten ihn regelrecht am Schreibtisch ein. Nicht lang, und die Mandanten des Familienrechts-Spezialisten hätten aufgehört, das Heft jedes Mal selbst in die Hand nehmen zu wollen, erzählt Naumann. Die Botschaft war angekommen. Was die Galerie Beck und Comebeck unterscheidet: Die Galerie verkauft Kunstwerke, Comebeck vermietet nur. Weil die Werke wirken müssen, werden sie frühestens nach drei Jahren ausgetauscht. Das Konzept hat seinen Preis. Der aber sei, weil gerade keine kapitalbindende Kunst verkauft wird, überschaubar, sagt der Vorstand. Die Kosten lägen unter denen, was Kunden gewöhnlich für Raumpflege ausgeben. Im Preis enthalten ist die Versicherung der Exponate. Der Ansatz sei bewusst niedrig gehalten, weil „der Posten nicht so leicht der Streichwut externer Prüfer zum Opfer fällt“, wie Naumann schmunzelnd sagt. Außerdem sei Kunst für solche Zwecke beim Finanzamt als Werbungskosten absetzbar. Für größere Unternehmen mit Publikumsverkehr bieten die Homburger das „Move“-Konzept an. Es sieht alle zwölf Wochen wechselnde Ausstellungen vor. Comebeck bietet sie erst seit zwei Jahren an. Dafür werden Bilder im Format 80 mal 80 und 100 mal 100 Zentimeter ausgeliehen, und einmal im Jahr kann eine Vernissage mit einem Künstler veranstaltet werden. Zu den Kunden gehören Naumann zufolge Kliniken und Krankenhäuser wie die HNO-Klinik in Homburg, niedergelassene Ärzte, Versicherungen, Banken, Unternehmen der Finanz- und Immobilienwirtschaft, aber auch Industrie und produzierendes Gewerbe. Auch Handwerker, freiberufliche Berater und eben Anwälte ließen die Kunst für sich sprechen. „In der HNO-Klinik haben wir in jedem Zimmer mit etwas Figurativem, Schwarz-Weißem und Buntem für ein positives Grundrauschen gesorgt“, sagt Naumann. Jeder Patient soll etwas finden, was ihn persönlich anspricht. In Firmenzentralen wird das nicht so gemacht, da spielt eher das Logo eine Rolle. Und viel Überzeugungskraft. „Manchmal ist das schwierig, wenn ein Mitarbeiter schon seit 30 Jahren private Bilder an den Wänden hängen hat und diese zugunsten der Kunstwerke abgehängt werden müssen“, erzählt Naumann. Aber das Mitspracherecht Einzelner bei der Gestaltung von Visitenkarten und offiziellen Papieren sei ja auch eher begrenzt. Für die Firma aus Schwarzenacker ist die gewerbliche Kunstberatung und -vermietung ein lukratives, vor allem stabiles Standbein neben den ansonsten wechselhaften Einnahmen aus dem Galeriebetrieb. Der älteste Vertrag der Becks stammt aus dem Jahr 1980. Die Kunstwerke hängen – vielfach gewechselt – noch immer.

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