Rheinpfalz Gerichtstage sollen wegfallen

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MAINZ. Das rheinland-pfälzische Justizministerium will nach RHEINPFALZ-Informationen die Gerichtstage der Arbeitsgerichte an den auswärtigen Standorten aus finanziellen Gründen deutlich einschränken. In der Pfalz sind deshalb die Güte- und Kammertermine in Neustadt und Zweibrücken gefährdet.

Um den Prozessbeteiligten längere Anfahrtszeiten zu ersparen, tagen die Arbeitsgerichte regelmäßig in der Fläche. So hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen 2016 an 37 Tagen in Neustadt getagt (erfasst sind nur Termine bis zum 31. November), die auswärtige Kammer Pirmasens des Arbeitsgerichts Kaiserslautern kam bis 31. November an 22 Tagen in Zweibrücken zusammen. Die Arbeitsrichter sind dann meist Gast bei den Justizbehörden in den jeweiligen Städten. So finden die Termine in Neustadt in Räumen des Amtsgerichts statt, in Zweibrücken stellt das Oberlandesgericht die Räume unentgeltlich zur Verfügung. Noch deutlicher soll der Kahlschlag im Norden des Landes ausfallen. Nur noch die Gerichtstage in Betzdorf, Hachenburg, Worms und Gerolstein gelten als gesichert. Entfallen sollen Cochem, Diez, Mayen, Montabaur, Sinzig, Idar-Oberstein, Bernkastel und möglicherweise auch Alzey. Ministeriumssprecher Christoph Burmeister erklärt auf Anfrage, dass noch keine Entscheidungen getroffen seien. Man befinde sich in einem Prüf- und Anhörungsstadium. Gespräche mit den Verbänden würden unmittelbar bevorstehen. Er bestätigt die RHEINPFALZ-Information, dass das Ministerium für den 8. Februar Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Landesvereinigung der Unternehmerverbände eingeladen hat. Beide Organisationen lehnten eine Stellungnahme im Vorfeld des Gesprächs ab. Sie sollen die Streichung kritisch sehen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Bericht des Landesrechnungshofes von 2015. Für die neuesten Vorschläge setzt sich intern Martin Wildschütz ein, der Präsident des Landesarbeitsgerichts in Mainz. Wie aus Justizkreisen zu hören ist, plädiert er bei den Gerichtstagen für eine Abwägung im Einzelfall. In Rheinland-Pfalz gibt es Arbeitsgerichte in Kaiserslautern (mit einer Kammer in Pirmasens), Ludwigshafen (mit Landau), Mainz (mit Bad Kreuznach), Koblenz und Trier. Das Landesarbeitsgericht unberücksichtigt, gibt es 30 Richterstellen und 95 Stellen für weitere Mitarbeiter. Der Rechnungshof sah 14,5 Stellen als „entbehrlich“ an, um Personalkosten von einer Million Euro im Jahr einzusparen. Durch eine Eingliederung der Auswärtigen Kammern in die Stammgerichte und eine deutliche Verringerung der Gerichtstage könnten weitere 6,5 Stellen und damit 540.000 Euro eingespart werden. Die Prüfer begründeten die Vorschläge mit einem Rückgang der Verfahrenseingänge von 2004 bis 2014 um 27 Prozent bei einer gleichzeitigen Verringerung des Personalbestandes an Richtern nur um 13 Prozent. Die Arbeitsstruktur sei von zu kleinen Organisationseinheiten geprägt. Deshalb sollten ursprünglich aus den fünf Arbeitsgerichten drei werden, was für die Pfalz eine Fusion von Kaiserslautern und Ludwigshafen bedeutet hätte. Als Standort war damals Neustadt im Gespräch. Im September 2015 legte das Ministerium dann den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Optimierung der Strukturen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor. Er fordert eine sozialverträgliche Einzelfallprüfung von jeder Stelle, die zur Nachbesetzung ansteht. Die fünf Arbeitsgerichte sollen erhalten bleiben, allerdings halten es die Autoren für denkbar, dass mittelfristig die Auswärtigen Kammern integriert werden. Das scheitert aktuell daran, dass die Stammgerichte keinen Platz zur Verfügung haben. Von den Gerichtstagen sollten nur Betzdorf, Hachenburg, Gerolstein und Worms erhalten bleiben. Die Arbeitsgruppe war besetzt mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts, den Direktoren der Arbeitsgerichte Kaiserslautern und Koblenz, zwei Mitarbeitern des Landesarbeitsgerichts und vier Mitarbeitern des Ministeriums. Kritik kommt von Klaus Friedrich, dem Vorsitzenden des Anwaltsvereins Neustadt: „Ich sehe kein großes Einsparpotenzial, zumal Kläger mit Prozesskostenhilfe ihre Reisekosten geltend machen.“ Friedrich ist spezialisiert auf Arbeitsrecht und sagt: „Es ist für beide Parteien immer schwierig, wenn ein Richter weit weg ist und die örtlichen Begebenheiten und Besonderheiten nicht kennt.“ Einwurf

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