Rheinpfalz FCK: Spielerberater geht leer aus

Der 1. FC Kaiserslautern braucht keine Provision für den Wechsel von Torhüter Julian Pollersbeck zum Hamburger SV an den Spielerberater Michael Becker zu zahlen. Das Landgericht Kaiserslautern hat eine Klage seiner Firma abgewiesen. Es fehlte eine Unterschrift.

Das Landgericht Kaiserslautern hat gestern den Streit zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der International Soccer Consulting S.A. zugunsten des Fußball-Drittligisten entschieden. In dem Streit ging es um 375.000 Euro, die die in Luxemburg ansässige Gesellschaft vom 1. FC Kaiserslautern forderte. Hinter der Gesellschaft steht der aus Kaiserslautern stammende Rechtsanwalt und renommierte Spielerberater Michael Becker. Seine Firma hatte im Zuge des Wechsels von Torhüter Julian Pollersbeck vom 1. FC Kaiserslautern zum Hamburger SV zum Beginn der Saison 2017/2018 eine Vermittlungsprovision in dieser Höhe geltend gemacht. Sie berief sich auf eine vertragliche Weitervermittlungsvereinbarung, die im September 2016 geschlossen worden war. Die Firma erklärte, sie habe zu dem Wechsel des Schlussmanns maßgeblich beigetragen. Die Kammer wies die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die Parteien keine wirksame Weitervermittlungsvereinbarung geschlossen hätten. Der 1. FC Kaiserslautern sei, so urteilte die Kammer, bei Abschluss der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen. Die Vereinbarung sei nur vom damaligem Sportdirektor Uwe Stöver unterzeichnet gewesen. Sie sei nicht durch den Vorstandsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter unterschrieben worden, was laut Vereinsregister erforderlich gewesen wäre. Nach Ansicht des Landgerichts führte auch das etwaige Wissen des damaligen Vorstandsvorsitzenden des 1. FC Kaiserslautern über den Abschluss der Vereinbarung nicht dazu, von einem wirksamen Vertrag auszugehen. Darüber hinaus, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung weiter, sei die in der Weitervermittlungsvereinbarung vorgesehene Bedingung für den Anfall der Provision, nämlich mindestens zwölf Pflichtspiele des Torhüters in der Saison 2017/2018, angesichts seines bereits zum Beginn der Saison 2017/2018 erfolgten Wechsels nicht eingetreten. Die Frage, ob die Spielerberatungsfirma überhaupt in ausreichendem Maße an dem Wechsel des Torhüters zum Hamburger SV beteiligt war, ließ die Kammer offen. Die Rummenigge Sport Marketing GmbH, München, hatte für sich reklamiert, den Transfer des Torhüters zum damaligen Erstligisten Hamburger SV getätigt zu haben. Der Torhüter wird von der Firma derzeit beraten.

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