Rheinpfalz Erbbaurecht als Königsweg?
Die Katholiken in Niederschlettenbach wünschen sich, dass die Ortsgemeinde über das Mittel des Erbbaurechts für einen langen Zeitraum Besitzer des Pfarrheims wird. Das ist das Ergebnis einer Pfarrversammlung, zu der die Kirchengemeinde am späten Sonntagnachmittag eingeladen hatte.
20 Niederschlettenbacher nutzten die Gelegenheit, gemeinsam mit Pfarrer Bernd Schmitt (Dahn) ihre Sicht der Dinge zur Zukunft des schmucken, aber renovierungsbedürftigen Fachwerkhäuschens in der Ortsmitte zu äußern. Wie berichtet, hatte Ortsbürgermeister Roman Mertz den Vorschlag geäußert, das in Gemeindebesitz befindliche alte Schulhaus zu verkaufen, stattdessen das Pfarrheim zu übernehmen und dieses zu einem zeitgemäßen Bürgertreffpunkt umzubauen. Die Kirchengemeinde stoppte daraufhin die geplanten Renovierungsarbeiten am Pfarrheim, bis über diesen Vorschlag eine endgültige Entscheidung gefallen ist. In der Versammlung stellte Pfarrer Schmitt nun die Optionen vor, die sich für das Pfarrheim ergeben: Die Kirchengemeinde behält das Haus, sie gibt es über einen Erbbauvertrag an die Ortsgemeinde ab, sie verkauft das Gebäude an die Ortsgemeinde oder einen anderen Interessenten oder sie vermietet oder verpachtet es in Eigenregie. Mit Ausnahme des Erbbaurechtsvertrags oder des Verkaufs blieben in allen anderen Optionen künftige Unterhaltungs- und Renovierungsarbeiten an der Kirchengemeinde hängen. „Wir können zwar die laufenden Kosten begleichen, aber keine Rücklagen bilden für größere Arbeiten“, führte hierzu Kirchenrechner Dieter Schneider aus. Damit waren diese drei Möglichkeiten faktisch vom Tisch. Ein Verkauf des Pfarrheims sei auch nicht sinnvoll, fügte Pfarrer Schmitt hinzu. Denn der Verkaufserlös könne nicht für andere Maßnahmen verwendet werden, sondern fließe in das nicht mehr antastbare Stammkapital der Niederschlettenbacher Kirchenstiftung. Zudem sei ein Kauf auch für die Ortsgemeinde schwer zu stemmen, wenn anschließend noch viele Arbeiten durchgeführt werden müssten, herrschte in der Versammlung ein breiter Konsens. So blieb letztlich nur die Möglichkeit des Erbbaurechts. Diesen Vorschlag will man nun der Ortsgemeinde unterbreiten. Dann könnten auch die Details eines Vertrags, etwa zur Laufzeit – in der Versammlung war von 99 Jahren die Rede – oder zur Nutzung geregelt werden. Denn die Kirchengemeinde möchte sich eine spätere Nutzung des Gebäudes zu bestimmten Terminen wie etwa der Annawallfahrt vertraglich sichern. Die Anwesenden wünschten sich außerdem, dass das Gebäude in seinem äußeren, ortsbildprägenden Erscheinungsbild möglichst erhalten bleibt. In der sehr sachlich geführten Gesprächsrunde war man sich auch einig, dass Kirchengemeinde, Ortsgemeinde und Vereine enger zusammenarbeiten müssten. „Im Mittelpunkt muss die Frage stehen: Was braucht Niederschlettenbach für seine Bürger?“, so ein Anwesender. Ein weiterer Bürger erinnerte daran, dass ein Katholik in Niederschlettenbach mit dem ortsgemeindeeigenen Friedhof samt Leichenhalle, dem Jugendzeltplatz samt Sanitärgebäude, dem alten Schulhaus sowie dem kirchengemeindeeigenen Pfarrheim, dem Pfarrhaus, der Pfarrkirche und der Annakapelle letztlich an der Unterhaltung von insgesamt sieben Gebäude beteiligt ist, was auf Dauer kaum zu stemmen sei. Bei einer Probeabstimmung stimmten 16 der Anwesenden dafür, mit der Ortsgemeinde Verhandlungen über eine Erbbaurechtregelung aufzunehmen, einer votierte für einen direkten Verkauf des Pfarrheims an die Ortsgemeinde. (hll)