Rheinpfalz Drohnen: Nur noch mit Plakette in die Luft
Hobbypiloten müssen die neue Verordnung zum Betrieb von Drohnen nicht fürchten. Die Regeln werden überschaubarer, der Freizeitgebrauch wird kaum eingeschränkt.
Drohnen sind beliebt, es gibt sie in allen Gewichts- und Preisklassen. Genaue Zahlen, wie viele „unbemannte Luftfahrtsysteme“ in Deutschland bereits unterwegs sind, liegen nicht vor. Schätzungen gehen von einigen hunderttausend aus. Die Geräte mit vier oder mehr Rotoren, die wie ein Hubschrauber funktionieren und oft eine Kamera an Bord haben, können aber auch eine Gefahr darstellen: wenn sie abstürzen oder den regulären Luftverkehr beeinträchtigen. 61 solcher Fälle hat die Deutsche Flugsicherung in den ersten zehn Monaten des Jahres 2016 registriert. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plante daher schon seit längerem, die Regeln für Drohnen neu zu fassen. Die am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnung sieht zunächst einmal eine Vereinfachung vor: Unter einem Gewicht von fünf Kilo ist keine Aufstiegserlaubnis mehr erforderlich. Bislang wurde nicht so leicht nachvollziehbar zwischen gewerblicher Nutzung von Drohnen (etwa für Bildaufnahmen) und Freizeitgebrauch unterschieden. Nur Letzteres war genehmigungsfrei. Jetzt werden alle Geräte – inklusive Modellflugzeuge – gleich behandelt. An alle muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers angebracht werden. Ausnahme: Kleinstgeräte, die maximal 250 Gramm wiegen. Das betrifft viele Spielzeugexemplare, die teilweise gerade mal 20 Gramm leicht sind. Wer mehr als zwei Kilo schwere Drohnen fliegen will – das ist oft schon der Profi-Bereich –, muss einen Kenntnisnachweis erbringen. Das ist möglich nach einer Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle. Für Drohnen über fünf Kilo ist weiterhin eine Aufstiegserlaubnis erforderlich. Beibehalten wird die maximale Flughöhe von 100 Metern. „Unbemannte Luftfahrtsysteme“ über 25 Kilo bleiben tabu. Die Behörden können aber Ausnahmen zulassen, denn Dobrindt sieht großes Potenzial in der gewerblichen Drohnennutzung. So ist das Steuern außerhalb der Sichtweite, etwa über einen Bildschirm, nur noch bei Geräten unter fünf Kilo generell untersagt. Interessant ist das für neue Dienstleistungen wie Paketzustellung. Wichtig für Privatleute ist eine Ergänzung bei den Verbotszonen: Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind oder Aufnahmen machen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken aufsteigen. Das soll den unerlaubten Blick in Nachbars Garten verhindern. Einige Sicherheitsaspekte bleiben auch mit der Neuregelung offen – vor allem die Frage, wie man größere Drohnen orten und im möglichen Gefahrenfall sogar abwehren kann.