Rheinpfalz Discounter: Niederlage im Streit um Parkplätze

Kaiserslautern. Müssen Falschparker auf Kundenparkplätzen von Supermärkten für ihr Vergehen bezahlen oder nicht? In Kaiserslautern hat das Amtsgericht die Klage einer Firma abgewiesen, die einen Falschparker zur Kasse bitten wollte.
Lauterer Discounter wie Aldi und Netto in der Zollamtstraße oder Penny am Messeplatz gingen dazu über, ihre Kundenparkplätze vom Berliner Unternehmen „Park & Control“ bewirtschaften zu lassen. Kunden dürfen dort seitdem nur noch mit Parkscheibe ihre Wagen abstellen. Mit blauen Schildern weist „Park & Control“ darauf hin: Bei Verstößen gebe es eine Vertragsstrafe. Werde diese nicht gezahlt, könne das Unternehmen eine Halterabfrage veranlassen und eine Zahlungsaufforderung schicken. Der Kaiserslauterer Rechtsanwalt Helmut Schneider argumentiert, dass der Vertragsabschluss nicht eindeutig sei: Eine Vereinbarung komme nur bei Zustimmung beider Parteien zustande. Schneiders Rechtsauffassung setzte sich durch. Etliche Mandanten haben sich Schneider zufolge sich gegen die Zahlungsaufforderung gewehrt. „Park & Control“ habe die Klage zurückgezogen. Grundlage sei ein Urteil des Lauterer Amtsgerichts, das besage, eine allgemeine zivilrechtliche Halterhaftung für Parkplatzgebühren sei dem Zivilrecht fremd. Das Amtsgericht bestätigt, dass ein solches Urteil vorliegt. (dür)