Rheinpfalz CDU wirft Dreyer Vergaberechtsverstöße vor

Beim Umgang mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll das Sozialministerium unter der Leitung der heutigen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) zugunsten des Trierer Unternehmers Heiner Schneider gegen das Vergaberecht verstoßen haben. Diesen Vorwurf erhebt die CDU-Opposition. Die Sprecherin des Sozialministeriums wies ihn gestern zurück.

MAINZ

. Sechs kleine und zwei große Anfragen hat die CDU seit 2013 an die Landesregierung gestellt, um die Zusammenarbeit zwischen den Firmen Schneiders und der Landesregierung zu beleuchten. Es geht um viel Geld. Zwischen 1994 und 2013 flossen 607 Millionen Euro, fast die Hälfte aus EU-Mitteln, in Projekte der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik des Landes. Aktuell sind die ESF-Mittel der zentrale Topf, aus dem die Regierung Integrationsprojekte für Flüchtlinge finanziert. Wer als Träger solche geförderten Projekte anbieten will, wendet sich an die Landesberatungsstelle ESF. Sie ist bei Schneider Organisationsberatung angesiedelt, wie auch die Gutachter- und Beratungsstelle für Integrationsfirmen. Die CDU wirft der heutigen Regierungschefin „Filz- und Vetternwirtschaft“ vor. So formulierte es gestern die sozialpolitische Sprecherin der CDU, Hedi Thelen. Denn Schneiders Firma ging aus einem Beratungsunternehmen hervor, an dem Klaus Jensen (SPD) beteiligt war, der frühere Trierer Oberbürgermeister. Jensen ist seit 2004 mit Dreyer verheiratet, schon 1994 war er aus dem Beratungsunternehmen ausgestiegen, weil er Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Sozialministerium wurde. Dort schied er 1999 aus. Vor einem Jahr stand Dreyer, die von 2002 bis 2013 Sozialministerin war, dem Sozialausschuss des Landtags Rede und Antwort. Sie verwahrte sich damals gegen Unterstellungen im Zusammenhang mit ihrem Mann. Die CDU hatte auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht, weil Schneider nicht nur Projektträger beraten, sondern selbst Projekte angeboten hat. Dreyer hatte das als „absolute Ausnahme“ bezeichnet. Nun legte die CDU nach: Der 212.000 Euro teure Auftrag, eine Telefonhotline zu schalten, sei 2012 rechtswidrig an die Firma Schneider Organisationsberatung vergeben worden. An die Hotline können sich Privatpersonen wenden, die einen Zuschuss, einen sogenannten Quali-Scheck, für eine Weiterbildungsmaßnahme beantragen. 2009 startete die Hotline als Pilotprojekt, sie wurde damals an die Rat GmbH, ebenfalls ein Unternehmen Schneiders, vergeben. 2012 hat das Land die Hotline freihändig, also ohne Ausschreibung an die Schneider Organisationsberatung vergeben. Das verstößt laut CDU gegen das Vergaberecht, schon weil ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro die Ausschreibung Pflicht sei. Diese Auffassung vertrat auch der von der Fraktion hinzugezogene Verwaltungsjurist Jens Hoffmann, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht der Universität Mainz. „Das ist rechtswidrig und Vergabeverstöße sind kein Kavaliersdelikt“, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef Christian Baldauf. Das Ministerium argumentiert dagegen, es habe sich um eine „geringfügige Nachbestellung“ gehandelt, die weniger als 20 Prozent des Auftragswertes in Höhe von 1,7 Millionen Euro ausmache. Gemeint ist der Auftrag an Schneider, die ESF-Landesberatungsstelle zu betreiben. Eine Schwelle von 200.000 Euro existiere in der Vergabeordnung nicht, sagte Johanna Bock, Sprecherin des inzwischen von Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) geführten Ministeriums. Seit einem Jahr betreibt das Landesamt für Soziales die Hotline. Die CDU will das Thema erneut im Sozialausschuss beraten, morgen ist es im Landtag. (Archivbilder: view/dpa)

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