Rheinpfalz „Blaubacher Modell“ überhaupt möglich?

Über das sogenannte Blaubacher Modell gibt es Gesprächsbedarf: Die für Dienstag, 29. Juli, angesetzte Sitzung des Ortsgemeinderates ist nach Auskunft des Landkreises abgesetzt worden. Für Mittwoch sei zunächst eine Unterredung zwischen Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und Landkreis angesetzt, teilte Kreissprecher Ralf Rohe mit.

Wie berichtet, konnte in Blaubach bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates kein Ortsbürgermeister gefunden werden. Von den acht Ratsmitgliedern – darunter fünf Neulinge – wollte keiner als Ortsbürgermeister kandidieren. Erst im zweiten Anlauf wurde Manfred Trotzki zum ersten Beigeordneten gewählt. Als weiterer Beigeordneter wurde Peter Dietrich im Amt bestätigt. Martin Pfeiffer, der seit 1999 Ortsbürgermeister in Blaubach war, hatte nach der Wahl des ersten Beigeordneten am 25. Juni seine Ämter niedergelegt. Trotzki hatte angekündigt, die Aufgaben mehr im Team anzugehen. Derzeit würden die Zuständigkeiten unter den Ratsmitgliedern neu verteilt. Zudem sollten auch Personen außerhalb des Gemeinderates zum Engagement motiviert werden, kündigte der 51-Jährige an. Das neue Modell in Blaubach begründete er mit fehlender kommunalpolitischer Erfahrung der Ratsmitglieder. Diese haben Trotzki zufolge zusammen nur rund 13 Jahre Praxis in der Ratsarbeit. „Der alte Rat hatte mehr als 120 Jahre Erfahrung.“ Trotzki betonte: „Wir wollen erst mal so weitermachen.“ Allerdings ist unklar, ob das Blaubacher Modell, bei dem ein erster Beigeordneter den – nicht vorhandenen - Ortsbürgermeister ersetzt, vom Kommunalrecht gedeckt ist. Wie der geschäftsführende Beamte der Verbandsgemeindeverwaltung Kusel, Udo Stoll, auf Anfrage der RHEINPFALZ erläuterte, sind die beiden Organe der Gemeinde der Ortsbürgermeister sowie der Gemeinderat. Beigeordnete seien in der Gemeinde-Ordnung erwähnt, allerdings nicht als Gemeindeorgane. „Wir warten ab, was die Kommunalaufsicht uns mitteilt“, sagte Stoll. Die Tagesordnung für die nun abgesetzte Sitzung sah unter anderem eine Änderung der Hauptsatzung vor. Damit sollte die Voraussetzung zur Wahl eines dritten Beigeordneten geschaffen werden. (suca)

x