Rheinpfalz Bernhard Thurn soll OLG-Präsident werden

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Seit eineinhalb Monaten ist der Präsidentenstuhl am Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken verwaist. Gestern hat der Richterwahlausschuss nach RHEINPFALZ-Informationen in seiner vertraulichen Sitzung Bernhard Thurn einstimmig zum Nachfolger von Willi Kestel gewählt.

MAINZ/ZWEIBRÜCKEN. Thurn ist seit zehn Jahren im Mainzer Justizministerium, davon seit fünf Jahren Leiter der Zentralabteilung. Vorher war er Richter am Landgericht und am Oberlandesgericht Koblenz. Das Justizministerium äußerte sich auf Anfrage nicht zu der Personalie. Das liegt daran, dass unterlegene Bewerber die Möglichkeit haben müssen, rechtlich gegen die Wahl vorzugehen. Deshalb kann eine Ernennung frühestens 17 Tage nach der Wahl erfolgen, vorausgesetzt, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) unterschreibt die Ernennungsurkunde. Zunächst waren noch zwei weitere Bewerber mit ins Rennen um das höchste Richteramt der Pfalz gegangen: Der Präsident des Landgerichts Kaiserslautern, Harald Jenet, und die Präsidentin des Landgerichts Landau, Ulrike Müller-Rospert. Letztere hatte ihre Kandidatur aber zurückgezogen. Die Stelle war bereits im November 2015 ausgeschrieben worden, doch die Besetzung zog sich hin. Der frühere Justizminister Gerhard Robbers (SPD) hatte seinem Nachfolger Herbert Mertin (FDP) keinen Besetzungsbericht hinterlassen, selbst eine Beurteilung stand beim Regierungswechsel noch aus. Kolportiert wurde, dass Robbers sich weitgehend heraushalten wollte, weil zwei der ursprünglichen Bewerber, Müller-Rospert und Thurn, SPD-Mitglieder sind. Nur Jenet ist parteilos. Es sollte, so heißt es, nicht nach einer Versorgung von Genossen aussehen, kurz bevor der Minister wechselt. Mertin soll Thurn vorgeschlagen haben, auch der Präsidialrat, die Personalvertretung der Richter, hatte den Informationen zufolge keine Einwände. Dem Vernehmen nach waren die Beurteilungen Thurns und Jenets etwa gleich gut, allein, Thurn bekleidet bereits jetzt ein höher bezahltes Amt als Jenet. Die Besoldungsstufe ist bei Richter- wie auch bei Beamtenstellen ein wichtiges Kriterium bei Stellenbesetzungen. | kad

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