Rheinpfalz Berater geht leer aus

Der 1. FC Kaiserslautern braucht keine Provision für den Wechsel von Torhüter Julian Pollersbeck zum Hamburger SV an den Spielerberater Michael Becker zu zahlen. Das Landgericht Kaiserslautern hat eine Klage von dessen Firma abgewiesen. Eine fehlende Unterschrift gab für das Gericht den Ausschlag.

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern hat den Streit zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der International Soccer Consulting S.A. zugunsten des Fußball-Drittligisten entschieden. In dem Streit ging es um 375.000 Euro, die die in Luxemburg ansässige Gesellschaft vom 1. FC Kaiserslautern forderte. Hinter der Gesellschaft steht der aus Kaiserslautern stammende Rechtsanwalt und renommierte Spielerberater Michael Becker. Seine Firma hatte im Zuge des Wechsels von Torhüter Julian Pollersbeck vom 1. FC Kaiserslautern zum Hamburger SV zu Beginn der Saison 2017/2018 eine Vermittlungsprovision in der Höhe geltend gemacht. Sie berief sich auf eine vertragliche Weitervermittlungsvereinbarung, die im September 2016 geschlossen worden war. Sie erklärte, sie habe zu dem Wechsel des Schlussmanns maßgeblich beigetragen. Die Kammer wies die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die Parteien gar keine wirksame Weitervermittlungsvereinbarung geschlossen hätten. Der 1. FC Kaiserslautern sei, so urteilte die Kammer, bei Abschluss der Vereinbarung nicht ordnungsgemäß vertreten gewesen. Die Vereinbarung sei aufseiten des Vereins nur vom damaligen Sportdirektor Uwe Stöver unterzeichnet gewesen. Sie sei nicht auch, wie im Vereinsregister ausgewiesen, durch den Vorsitzenden des Vorstands oder dessen Stellvertreter unterschrieben worden. Selbst das etwaige Wissen des damaligen Vorstandsvorsitzenden des 1. FC Kaiserslautern, Thomas Gries, über den Abschluss der Weitervermittlungsvereinbarung führe nicht dazu, von einem wirksamen Vertrag auszugehen. Darüber hinaus, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung, sei die in der Vereinbarung vorgesehene Bedingung für den Anfall der Provision, nämlich mindestens zwölf Pflichtspiele des Torhüters in der Saison 2017/2018, angesichts seines bereits zu Beginn der Saison 2017/2018 erfolgten Wechsels nach Hamburg nicht eingetreten. Die Frage, ob die Spielerberaterfirma überhaupt in ausreichendem Maße an dem Wechsel des Torhüters zu den Norddeutschen beteiligt war, ließ die Kammer offen. Die Rummenigge Sport Marketing GmbH, München, hatte für sich reklamiert, den Transfer des Torhüters zum damaligen Erstligisten Hamburger SV getätigt zu haben. Der Torhüter wird von der Firma derzeit beraten.

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