Rheinpfalz Bei Schlägerei spielt Alkohol mal wieder große Rolle

Drei Verhandlungstage hat Jugendrichter Mark Edrich im Verfahren gegen drei junge Männer aus der Verbandsgemeinde Waldfischbach- Burgalben, die wegen gefährlicher Körperverletzung in der Silvesternacht 2012/13 angeklagt sind, angesetzt. Eine Vielzahl von Zeugen soll Licht in den Ablauf des Geschehens bringen.

Laut Anklage feierten die zur Tatzeit 17 bis 20 Jahre alten Angeklagten im Feuerwehrhaus in Horbach den Beginn des neuen Jahres. Eine weitere Gruppe feierte im nahe gelegenen Dorfgemeinschaftshaus. Im Verlaufe der Nacht kam es nach einem Disput zwischen den Gruppen zu Tätlichkeiten, bei denen Beteiligte einen Hang hinabstürzten. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der jüngste Angeklagte seinem Kontrahenten mindestens einmal gezielt an den Kopf getreten haben. Eine Gehirnerschütterung sowie Schädel- und Gesichtsprellungen waren die Folge. Wie so oft spielt der Alkohol eine große Rolle. Gegensätzliche Aussagen machen es dem Gericht nicht leicht, die Wahrheit zu finden. „Ich habe gesehen, wie mein Freund nach einer Schubserei mit einem Kontrahenten den Hang hinabstürzte“, berichtete der älteste Angeklagte. Er sei hinzugeeilt, um dem Freund zu helfen und den Streit zu schlichten. Die gegnerische Gruppe sei aber in der Überzahl gewesen und habe auf ihn eingeschlagen. Er habe dann nur noch die Hände schützend vors Gesicht gehalten. Außer Nasenbluten habe er keine Verletzung erlitten und deshalb auch keine Anzeige erstattet. Der dritte Angeklagte habe sich schützend über ihn geworfen und den Hauptangreifer dabei festgehalten. „Keiner von uns hat getreten oder geschlagen“, versicherte er. „Den Anfang des Streits habe ich nicht mitbekommen“, erklärte der zur Tatzeit 18-Jährige. Er habe lediglich gesehen, wie sein Freund am Boden lag und sich im Liegen prügelte. Er habe sich unter Einsatz seiner Körpermasse auf die Streitenden gelegt und dabei den Gegner fixiert. Der jüngste Angeklagte bestätigte die Angaben der Mitangeklagten. Mehrere Angreifer hätten auf ihn und seinen ebenfalls am Boden liegenden Freund eingeschlagen. Er selbst habe lediglich zur Abwehr um sich geschlagen. Getreten habe er den Anzeiger nicht. Auch die Schwester eines Angeklagten, die alles von Anfang an beobachtet habe, bestätigte die gemachten Angaben. Ein junger Mann aus ihrer Gruppe habe die Eingangstür am Dorfgemeinschaftshaus unabsichtlich beschädigt, dies gemeldet und sich bereiterklärt, den Schaden zu begleichen. Aus der gegnerischen Gruppe heraus sei es daraufhin zu Pöbeleien gekommen. Die Aggressionen seien von dieser Gruppe ausgegangen. „Der Zeuge, der eben gegangen ist, hat meinen Freund angesprungen, als wir zusammen mit den Freundinnen Zigaretten holen wollten“, erklärte der Geschädigte. Mit dem rechten Arm habe er den Angriff abgewehrt und gleichzeitig einen Faustschlag von der Seite erhalten, worauf er den Abhang hinuntergefallen sei. Auf dem Boden liegend hätte man auf ihn eingeschlagen und er habe etwa fünf Tritte gegen den Kopf erhalten. Den Treter habe er nicht gesehen, da er die Hände schützend vor das Gesicht gehalten habe. Im Gegensatz hierzu gab sein Begleiter an, dass er von einem der Angeklagten angesprungen worden sei. An weitere Einzelheiten könne er sich wegen seiner Trunkenheit nicht erinnern. Licht ins Dunkel hätte die damalige Freundin des Geschädigten bringen können, die bei der Polizei ausgesagt hatte, dass der jüngste Angeklagte die Tritte getätigt habe. Sie blieb der Verhandlung trotz Vorladung fern. Im Rahmen einer vom Geschädigten angestrengten Zivilklage hat sie diese Aussage jedoch widerrufen und erklärt, vom damaligen Freund hierzu angestiftet worden zu sein. Die Verhandlung wird am 12. September fortgesetzt. (khei)

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