Rheinpfalz Bad Bergzabern: Arbeitsstunden und Geldstrafe nach Neuhjahrs-Crash

Bad Bergzabern: Betrunken und ohne Führerschein hat ein heute 20-Jähriger am Neujahrsmorgen an den Schaufenstern zweier Geschäftsleute und am Wohnhaus von Stadtbürgermeister Fred-Holger Ludwig in Bad Bergzabern für einen Schaden von 86.000 Euro gesorgt. Der Fall wurde gestern am Amtsgericht Bad Bergzabern verhandelt.

Der junge Mann war gestern ohne Verteidiger am Amtsgericht in Bad Bergzabern erschienen und geständig. Geurteilt wurde wegen der fehlenden Reife des Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Er muss jetzt 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, 1200 Euro Geldstrafe an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge spenden und die Gerichtskosten bezahlen. Zudem bekommt er ein Jahr lang keinen Führerschein.

Schaden gedeckt, Auto schrottreif

Den bei der Unfallfahrt entstandenen Schaden habe die Versicherung des auf ihn angemeldeten Autos bei einer Selbstbeteiligung von 2500 Euro bezahlt, sagte er. 0,78 Promille Atemalkohol wurden bei ihm gemessen, nachdem er am Neujahrsmorgen gegen 6.30 Uhr in der Weinstraße auf der glatten Fahrbahn die Kontrolle über den Mazda verlor, zunächst die Schaufenster eines Hörgeräteakustikers und eines Elektrogeschäfts am Ludwigsplatz demolierte und dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite in den Eingangsbereich des Wohnhauses von Stadtbürgermeister Fred-Holger Ludwig krachte. Der vorgesetzte Glasbau mit dem massiven Stahlgerüst wurde völlig zerstört, das Auto kam im Eingangsbereich zum Stehen und war schrottreif. „An dem Morgen bin ich zum ersten Mal gefahren und habe total die Kontrolle verloren, die 0,7 Promille haben sich nach viel mehr angefühlt“, gestand der 20-Jährige. Wenig Spaß mache die unglaubliche Schadenshöhe, die jetzt die Allgemeinheit bezahlen müsse, hielt ihm Richter Christoph Sommer vor.

„Hatte sie kään Bock?“

Viel Zeit nahm er sich für den Lebenslauf des jungen Mannes, der 1997 in Griechenland geboren wurde. Mit sieben Jahren kam er mit seinen Eltern nach Deutschland, 2012 verließ er die Schule ohne Abschluss. 2012 trennten sich die Eltern, er ging zunächst mit der Mutter nach Zypern, begann dort zwei Ausbildungen, die er nicht abschloss. „Ich habe in Zypern keine Zukunft gesehen“, erklärte er seine Rückkehr 2015 zum Vater nach Deutschland. Die Berufsfachschule verließ er ebenfalls ohne Abschluss. „Hatte sie kään Bock?“, war die Frage des Richters zu den abgebrochenen Schul- und Berufsausbildungen. „In die Richtung, ich war zu faul zum Lernen“, sagte der Angeklagte. Das, was er könne, mache er, das was er nicht könne, lasse er, erklärte er seine Lebensphilosophie und die unterschiedlichen Noten. Auch in einem Supermarkt, in dem er nach neun Monaten die Tätigkeit abgebrochen hatte, habe er mit manchen Kollegen nicht arbeiten können, seither helfe er im Betrieb seines Vaters aus.

Kein Bock

„Haben Sie jetzt einen Berufswunsch, nachdem Sie dem Bürgermeister den Eingang wegrasiert haben?“, fragte Sommer. Er plane in Griechenland den Wehrdienst zu absolvieren, zu dem er verpflichtet sei, dann das Fachabitur zu machen, lautete die Antwort des Angeklagten. „Sie sind 20 Jahre und haben noch nichts vorzuweisen. Das, was Sie sich überlegt haben, müssen Sie jetzt mal umsetzen“, betonte der Richter in der Urteilsbegründung. „Es wird alles scheitern, wenn Sie nur das machen, wozu Sie Bock haben, es wäre schön, wenn Ihnen eine deutlichere Struktur vorgegeben wäre, ich setze eine kleine Hoffnung auf das griechische Militär.“

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