Rheinpfalz Aufklärung klappt nicht

Es stand Aussage gegen Aussage, und auch ein Zeuge konnte kein Licht in den Fall bringen: Beim Amtsgericht Kusel wurde am Donnerstag das Verfahren gegen eine Frau eingestellt, die wegen Körperverletzung einer damals Elfjährigen angeklagt war.

Sie habe Angst um ihren Sohn gehabt, der von dem Mädchen traktiert, geschlagen, beleidigt und mit dem Tod bedroht worden sei, erklärte die angeklagte Mutter. Deshalb habe sie ihr Kind in die Schule in Lauterecken begleitet. Allerdings habe sie die heute Zwölfjährige weder berührt noch habe der Vorfall im Eingangsbereich der Schule stattgefunden – sondern im Klassenzimmer. Dies führte sie an, um die Glaubwürdigkeit des Mädchens in Frage zu stellen, die außerdem dafür bekannt sei, als Sechstklässlerin schon Alkohol und Zigaretten mit in die Schule zu bringen. Sie habe sich dem Mädchen in den Weg gestellt, ihr gesagt, dass sie die Drohungen unterlassen solle. Das Mädchen habe ihre Hand weggeschlagen, als sie sie an der Schulter fassen wollte. Sie habe die Mutter beleidigt, sich an einen Tisch gesetzt, sich fest mit den Händen die Oberarme umfasst – so sei das Hämatom am Oberarm entstanden. „Da sind die Pferde mit mir durchgegangen, das Kind hat mich beleidigt, ich es auch“, gestand die 54-Jährige ein. Doch sie habe sich später dafür entschuldigt. Ein anderes Bild des Vorganges zeichnete die Zwölfjährige, die von der Staatsanwaltschaft als Zeugin geladen war. Als der Sohn der Angeklagten vor einigen Monaten neu in die Klasse gekommen sei, seien die Probleme losgegangen – soweit deckten sich die beiden Aussagen. Der etwa fünf Zentimeter lange blaue Fleck an ihrem linken Oberarm, der auch noch eine Zeit lang weh getan habe, sei entstanden, als die 54-Jährige sie gegen einen Schrank gedrückt habe. Die Zwölfjährige beschrieb sowohl den Tathergang als auch den Ort anders – auch bei den Beleidigungen, die ausgeteilt worden sein sollen, gab es keine Übereinstimmung. Ein Klassenkamerad sagte als Zeuge aus, dass die Angeklagte das Mädchen aufgefordert habe, „ihren Sohn ’runterzumachen“. An mehr habe er allerdings keine Erinnerung, sagte der Zwölfjährige. Ein Täter-Opfer-Ausgleich war nicht zustande gekommen, doch auch die Gerichtsverhandlung konnte weder Licht in den Fall bringen noch eine Art Einigung erzielen. Inzwischen habe sich die Situation beruhigt, nur noch wenige, nicht so schlimme Vorfälle habe es gegeben, erklärte die angeklagte Mutter. Auf Vorschlag des Richters erklärte sich die Staatsanwältin mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Auch die Angeklagte zeigte sich zufrieden. Sie habe ihr gepacktes Auto vor der Tür stehen, ziehe weg. Überhaupt sei sie nach der Trennung vom Vater ihres Sohnes Anfang des Jahres nur per Zufall in die Pfalz gekommen, halte hier aber die Konflikte nicht mehr aus.

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