Rheinpfalz AN RHEIN UND SAAR: Urteil: Kosten für Fest mit Kollegen absetzbar

(rö). Die Kosten für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen wurden, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt mit einem – allerdings noch nicht rechtskräftigen – Urteil entschieden. Wie es gestern dazu mitteilte, gab es damit der Klage des Geschäftsführers eines in der Westpfalz ansässigen Unternehmens Recht. Er hatte zuvor bei seiner Einkommensteuererklärung erfolglos versucht, Ausgaben von 2470 Euro für die Feier seines 60. Geburtstags als Bewirtungs- beziehungsweise Werbungskosten geltend zu machen. Als solche könnten die Aufwendungen durchaus abgezogen werden, da die Feier „beruflich veranlasst“ gewesen sei, befand das Gericht im Gegensatz zum beklagten Finanzamt. Der Kläger habe nur Personen aus seinem beruflichen Umfeld zu dem Fest eingeladen, zudem habe es in Räumen des Arbeitgebers und zumindest teilweise während der Arbeitszeit stattgefunden. In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter des Weiteren auf den Kostenaufwand pro Person: Dieser habe „deutlich“ unter dem Betrag gelegen, den der Kläger „für seine Feiern mit privaten Freunden und Familienmitgliedern ausgegeben“ habe. (lrs). Die rechtsgerichtete Partei Allianz für Fortschritt und Aufbruch (Alfa) hat bei der Sammlung von Unterstützer-Unterschriften für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gegen das Wahlrecht verstoßen. Ein Sprecher des Landeswahlleiters bestätigte gestern einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wonach die im Sommer von der AfD abgespaltene Partei mit einem Gewinnspiel im Internet für Unterstützer-Unterschriften geworben hat. Das Vorgehen sei „mit den wahlrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar“, erklärte der Sprecher von Landeswahlleiter Jörg Berres gestern. Die auf der Grundlage des Gewinnspiels geleisteten Unterstützer-Unterschriften seien ungültig. Die neue Partei benötigt 2040 Unterschriften, um zu der Wahl zugelassen zu werden. Ein Alfa-Sprecher sagte, das Gewinnspiel sei am Freitagabend voriger Woche auf die Webseite gestellt und am Dienstagmittag wieder heruntergenommen worden. Das Angebot sei kaum genutzt worden.