Rheinpfalz An Rhein und Saar: Polizei schnappt Serieneinbrecher

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(swz). Zwei Serieneinbrecher einer bundesweit agierenden Band aus Litauen hat die Polizei geschnappt. Dazu war länderübergreifend zusammengearbeitet worden. Wie das Polizeipräsidium Westpfalz gestern mitteilte, wurden die 21 und 23 Jahre alten Männer in Saarbrücken festgenommen. Zwei weitere Bandenmitglieder werden noch gesucht. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass mehr als 100 Wohnungseinbrüche auf das Konto der Bande gehen, davon mindestens acht in der Westpfalz. Die Täter sollen in Zweibrücken und im Landkreis Kaiserslautern, unter anderem in Ramstein-Miesenbach, Einbrüche verübt haben. Drei Ermittlungsgruppen, die sich mit Bandenkriminalität befassen, legten den mutmaßlichen Tätern das Handwerk. Laut Polizei hatten die Diebe nachts Autos aufgebrochen und daraus Haustürschlüssel oder Funkfernbedienungen für Garagentore entwendet. Mit diesen verschafften sie sich Zutritt zu Häusern und Wohnungen, um Schmuck und Elektronik zu stehlen. Auch teure Autos sollen sie erbeutet haben. In einem in Prüm gestohlenen Mercedes der R-Klasse wurde der 21-jährige Verdächtige festgenommen. (lrs). Die Deutsche Bahn muss einer Reisenden, die wegen einer defekten Zugtoilette in die Hose gemacht hat, kein Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied gestern das Landgericht Trier. Es revidierte damit ein Urteil des Amtsgerichts Trier, das der Frau 200 Euro zugesprochen hatte. Die Begründung damals: Die Fahrt eines Nahverkehrs-Zuges ohne eine einzige funktionierende Toilette sei eine Pflichtverletzung der Bahn. Diese Ansicht der ersten Instanz teilte das Landgericht nicht. Die Bahn hatte argumentiert, es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine Toilette in solchen Zügen. Die Frau war im Oktober 2014 mit einer Regionalbahn von Koblenz nach Trier gefahren und hatte am Ende der fast zweistündigen Fahrt auf dem Bahnsteig ihren Harndrang nicht mehr unterdrücken können. Das Landgericht entschied, „eigenverantwortliches Handeln“ der Frau hätte das Geschehene verhindern können. Dazu hätte die Frau nur an irgendeinem Bahnhof aussteigen, zur Toilette gehen und mit dem nächsten Zug weiterfahren müssen.

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